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Was ist zu beachten?

Antragsprozesse an der TU Dortmund

Die TU Dortmund stellt mit Standardprozessen sicher, dass Forschende bei der Antragstellung bestmögliche Unterstützung erhalten und alle Formalia und Fristen beachtet bzw. eingehalten werden.

Allgemeiner Antragsprozess

Die TU Dortmund unterstützt Sie von der Beratung zum passenden Förderformat bis zur Bewirtschaftung der eingeworbenen Projekte. Hierbei haben Sie immer eine Hauptansprechperson:

  • Vor dem Einreichen berät koordinierend das Referat Forschungsförderung,
  • nach dem Einreichen das Dezernat Finanzen und Beschaffung (Abteilung Drittmittel-Management und Rechtsangelegenheiten der For­schung).

Nehmen Sie die Beratung gerne in Anspruch, sobald Sie eine Antragstellung in Erwägung ziehen. Eine Ausarbeitung ist hierzu nicht notwendig; die Idee ist bereits ausreichend. So können formale und juristische Fragen rechtzeitig geklärt werden.

Antragsprozess; Zahnräder auf schwarzen Hintergrund © athree23 ​/​ Pixabay

Vor Einreichen des Antrags ist im Regelfall eine formale Prüfung durch die Kolleginnen und Kollegen des Dezernats Finanzen und Beschaffung erforderlich, die 10 Werktage erfordern kann. Bitte planen Sie diese Zeit in Ihre Antragerstellung ein.

Eine Darstellung des allgemeinen Antragsprozesses können Sie hier herunterladen.
Hier finden Sie eine Liste der wichtigsten Ansprechpersonen.

Antragsprozess bei DFG-Verbundprojekten

Koordinierte Programme der DFG – Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs und Forschungsgruppen – sind prestigeträchtige Forschungskonsortien, die intensive Vorbereitung und substantielle Eigenleistungen der Fakultät erfordern.

Das Referat Forschungsförderung begleitet die Antragstellung über den gesamten Prozess hinweg und bietet sowohl strategische als auch finanzielle Unterstützung (etwa in Form von Personalmitteln zur Ausarbeitung). Darüber hinaus kann die Antragstellung im Rahmen von MERCUR Sprint unterstützt werden.

Oft gefragt

Im Folgenden finden Sie Erläuterungen zu häufigen Fragen zur Antragstellung:

Einige Förderformate erfordern das Aufbringen von Eigenanteilen. Hierzu ist zwingend eine frühzeitige Beratung sowie bereits zu Beginn der Antragstellung eine Einbeziehung der Abteilung Drittmittelmanagement und Rechtsangelegenheiten der Forschung notwendig.

Die Übernahme von Eigenanteilen erfolgt grundsätzlich durch die antragstellende Projektleitung (formal durch die Fakultät); zentrale Fördertöpfe stehen nicht zur Verfügung.

Falls Eigenanteile in Form freier Drittmittel erbracht werden müssen und diese an der antragstellenden Fakultät nicht zur Verfügung stehen, können nach Einzelfallprüfung ggf. kleinere Summen (<100.000 Euro) freier Drittmittel im Tausch gegen gleichwertige andere Mittel der Projektleitung bereitgestellt werden.

Die Skizzenphase ist für die Begutachtung die entscheidendste! Hier wird die stärkste Auslese betrieben. Im Regelfall kann die beantragte Fördersumme der Skizzenphase im Vollantrag nicht überschritten werden.

Eine rechtsverbindliche Unterschrift kann nur durch das Rektorat oder in Vertretung durch die Abteilung Drittmittel-Management und Rechtsangelegenheiten der For­schung des Dezernats Finanzen und Beschaffung erfolgen. Voraussetzung hierfür ist eine formale Prüfung des finanziell und formell finalen Antrags durch das Drittmittel-Management (10 Werktage aufgrund ggf. notwendiger Abstimmungen).

Die Overheads, bei der DFG als Programmpauschale, bei Bundesministerien als Projektpauschale bezeichnet, dienen dazu, die sogenannten indirekten Projektkosten zu decken (wie z.B. Bereitstellung der Büros und der Arbeitsplätze, der Verwaltungseinrichtungen, die das Vorhaben unterstützen etc.). Über die Verwendung der Overheads entscheidet die Hochschule autonom, allerdings darf er nur für indirekte Kosten – und nicht zur Verstärkung der Projektmittel – verausgabt werden. Der Overhead steht daher nicht den Projektleiterinnen und Projektleitern zur Verfügung.

Eine Antragstellung bei Fördergebern, die keine Overheads zahlen, ist grundsätzlich möglich. Wenn Fördergeber die Beantragung von Overheads freistellen, müssen diese aber in voller Höhe beantragt werden.

Die TU Dortmund honoriert erfolgreiche Drittmitteleinwerbung mit der forschungsbasierten Zusatzzuweisung (FobaZuZ). Ebenso werden Drittmitteleinwerbungen bei der Berechnung der jährlichen Fakultätsbudgets berücksichtigt.

Verbundprojekte der DFG werden durch die TU Dortmund besonders gefördert: Nach einer positiven Skizzenbegutachtung wird Antragstellenden für 12 Monate eine zusätzliche E13-Stelle bereitgestellt (100 % für SFB, 50% für GRK)

Bei Einwerbung eines ERC Starting Grants ergänzt die TU Dortmund die übrigen 50% Stellenanteil, sofern nicht bereits eine volle Anstellung vorliegt.

Das Referat Forschungsförderung stellt Ihnen auf Anfrage gerne Textbausteine zu Querschnittsthemen wie FDM, Gleichstellung und wissenschaftlichem Nachwuchs und Maßnahmenvorschläge für Verbundprojekte bereit. Diese können Ihnen als Grundlage für die spezifischen Ausführungen in Ihrem Antrag dienen.

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EU-Verbundprojekte zeichnen sich durch die komplementäre Zusammensetzung des Konsortiums aus. Fehlt noch eine Expertise in Ihrem Konsortium, bieten wir Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Partnern an, z.B. über die Partner-Suchfunktion des Funding & Tenders Portal.

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