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Förderung der Infrastruktur

Großgeräte und Gerätezentren

Forschungsgroßgeräte sind Investitionsvorhaben mit einem Volumen von mehr als
200.000 Euro, deren Notwendigkeit sich aus dem Einsatz in der Forschung begründet und die sich durch besondere wissenschaftliche Qualität und überregionale Bedeutung auszeichnen. Es gibt unterschiedliche Programme zur Realisierung einer Großgeräteanschaffung. Hierbei kann es sich um die Anschaffung, aber auch die Entwicklung und den Bau eines neuen innovativen Großgeräts handeln. Zudem kann der Aufbau eines Geräteparks finanziell unterstützt werden.

Förderformate im Vergleich

Unter Forschungsgroßgeräten ist die Summe aller Geräteteile (einschließlich Zubehör) zu verstehen, die eine Funktionseinheit bilden. Das Grundgerät und das Zubehör sollen in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen. Großgeräte, die mehreren Arbeitsgruppen oder -bereichen zur Verfügung stehen und in der Forschung eingesetzt werden, können auch – im Gegensatz zu üblichen Regelungen hinsichtlich der drittmittelfinanzierten Forschung – zur Grundausstattung gehören.

Förderformate für die Anschaffung von wissenschaftlichen Großgeräten

  • Gefördert werden Großgeräte an deutschen Hochschulen durch eine gemeinsame Förderung durch die DFG (50 %) und das Land NRW (40 %), wobei der Eigenanteil der TU Dortmund bei 10 % liegt.
  • Die Investitionssumme (brutto) muss mindestens 200.000 Euro betragen.
  • Förderungsfähige Investitionsvorhaben für die Hochschulforschung müssen sich durch herausragende wissenschaftliche Qualität und überregionale Bedeutung auszeichnen.
  • Die beantragten Geräte müssen überwiegend der Forschung dienen.
  • Die Notwendigkeit ihrer Beschaffung und ihrer Nutzung müssen mit dem Einsatz in der Forschung begründet sein.
  • Es muss eine Nutzung von mindestens 5 Jahren ab Inbetriebnahme für die im Antrag genannten Forschungsaufgaben (Nutzungszweck) gewährleistet sein.
  • Der durchschnittliche Begutachtungsprozess dauert ca. 6 Monate.

Weitere Informationen

  • Gefördert werden Großgeräte an Hochschulen und Universitätskliniken durch die Bundesländer bzw. Hochschulen.
  • Die die Begutachtung übernimmt jedoch die DFG.
  • Die Investitionssumme muss (brutto) mindestens 200.000 Euro betragen.

Weitere Informationen

  • Gefördert wird die Anschaffung von Großgeräten und -anlagen, welche eine neuartige/herausragende Technologie in der Forschung versprechen.
  • Die frühzeitige Bereitstellung dieser neuartigen Technologie soll hierbei die Keimzelle für vielfältige Forschungsvorhaben mit hoher Exzellenz und Originalität bilden.
  • Dies soll sich spürbar und positiv auf die jeweiligen Forschungsgebiete auswirken. 

Weitere Informationen

Förderformate zur Entwicklung neuartiger Geräte für die Grundlagenforschung

  • Gefördert werden die Entwicklung und der Bau völlig neuartiger Geräte in der Grundlagenforschung, welche bestmöglich einen interdisziplinären Fokus besitzen.
  • Hierbei kann es sich zum Beispiel um neue Mess-, Produktions-, oder Bearbeitungsmethoden handeln.
  • Diese neuartigen Technologien sollen durch anwendungstaugliche Demonstratoren für die Grundlagenforschung zugänglich gemacht werden.

Weitere Informationen

Förderformate zur Etablierung eines Gerätezentrums (Core-Facility)

  • Forschungsinfrastrukturen spielen eine wichtige Rolle für laufende und zukünftige Forschungsaktivitäten. Hierbei ist der Zugang zu anspruchsvollen Gerätetechnologien von entscheidender Bedeutung.
  • Durch die gemeinsame Nutzung in Gerätezentren (Core Facilities) ist eine effektive Ausnutzung der Geräte und ein guter wissenschaftlicher Service gewährleistet.
  • Die DFG fördert den Betrieb und das Management von Gerätezentren.
  • Ziel ist es, das Nutzungsangebot zu verbessern und so den Zugang zu Geräteinfrastrukturen zu erleichtern.
  • Die Gerätezentren werden i.d.R. mit 150.000 Euro jährlich für 5 Jahre gefördert. 

ACHTUNG: Großgeräte werden hierbei nicht finanziert.

Weitere Informationen

Antragsprozesse an der TU Dortmund

Antragstellung

Bei der Beantragung von wissenschaftlichen Großgeräten, inbs. Großgeräte nach Art. 91bGG, ist die Einbeziehung der Hochschule im Vorfeld der Antragstellung notwendig. Wenden Sie sich daher zunächst an das Referat Controlling und Risikomanagement zur Klärung der Finanzierungsmodalitäten. Bei inhaltlichen Rückfragen und zur weiteren Absprache wenden Sie sich gerne frühzeitig an das Team der För­der­be­ra­tung.

Serviceleistungen und Ansprechpersonen

Im Referat Forschungsförderung beraten Sie die Kolleginnen und Kollegen der För­der­be­ra­tung zum Inhalt und Aufbau der Anträge zur (Groß-)Gerätebeschaffung und informieren Sie über die internen Prozesse und Abläufe an der TU Dortmund. Die Klärung der Finanzierungsmodalitäten und die finale Vorbereitung zur Freigabe des Antrags durch die Hochschulleitung erfolgt im Referat Controlling und Risikomanagement. Ihre Ansprechpartnerin für Großgeräte nach Art. 91b GG ist Iris Allmann.

Teambild der Förderberatung © TU Dortmund

Weiterführende Informationen