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Forschungs- und Innovationsförderung in gesellschaftlich relevanten Anwendungsfeldern

Förderung des Bundes und des Landes

Neben der DFG gehören die Ministerien des Bundes auf nationaler Ebene und die des Landes Nordrhein-Westfalen zu den wichtigsten Fördermittelgebern. Bund und Land adressieren förderpolitisch in erster Linie aktuelle und zukünftige Bedarfe und stellen den Nutzen für die Gesellschaft in den Mittelpunkt ihrer Forschungsförderung. Daher fördern sie über kompetitive, thematische Ausschreibungen primär anwendungsorientierte Verbundprojekte. 

Ministeriale Förderung

Die Förderung anwendungsorientierter Forschungsvorhaben durch Bundes- und Landesministerien zielt dabei keineswegs nur auf ingenieur- und naturwissenschaftlich ausgerichtete Projekte. Da zum einen die weit gefassten gesellschaftlichen Herausforderungen adressiert, zum anderen oftmals interdisziplinäre Ansätze gefordert werden, richten sich viele ministeriale Förderbekanntmachungen auch an die Geistes- und Sozialwissenschaften in ihrer gesamten Spannbreite.

Im Gegensatz zu anderen Fördergebern sind die ministerialen Ausschreibungen an Einreichungsfristen bzw. Bewertungsstichtage gebunden.

Darüber hinaus können im Rahmen einzelner Förderbekanntmachungen Eigenanteile bzw. spezifische Verbundförderquoten gefordert werden. Das Referat Forschungsförderung berät Sie in enger Abstimmung mit den beteiligten Verwaltungseinheiten auch hierzu.

Das BMBF und andere Ressorts

Fördernde Ministerien des Bundes

Das Referat Forschungsförderung berät Sie grundsätzlich zu Drittmittelanträgen bei allen Bundesministerien. Erfahrungsgemäß kommt allerdings dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine besondere förderpolitische Bedeutung an der TU Dortmund zu.

Die Zukunftsstrategie Forschung und Innovation stellt das ressortübergreifende, strategische Dach der Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung dar. Sie adressiert mit den (I) Gesellschaftlichen Herausforderungen, den (II) Zukunftskompetenzen Deutschlands sowie einer (II) offenen Innovations- und Wagniskultur drei zentrale Handlungsfelder. Die Digitalisierung ist als Querschnittsthema in allen drei Feldern verankert.

Logo des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) © BMBF

Aus den drei Handlungsfeldern leiten sich fachliche Rahmenprogramme ab, im Rahmen derer konkrete Förderbekanntmachungen mit folgenden Schwerpunkten veröffentlicht werden:

  • „Gesundheit und Pflege“
  • „Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Energie“
  • „Mobilität“
  • „Stadt und Land“
  • „Si­cher­heit“
  • „Wirtschaft und Arbeit 4.0“
  • Die technologische Basis (u.a. Künstliche Intelligenz, Mikroelektronik-Forschung, Kommunikationssysteme der Zukunft)
  • Fachkräfte (u.a. Potenziale digitaler Bildung, Mobilität, Bildung für nachhaltige Entwicklung)
  • Beteiligung der Gesellschaft (u.a. Citizen Science, Mensch-Technik-Interaktion)
  • Wissenstransfer in die Anwendung (u.a. Zukunftscluster-Initiative, Transferinitiative)
  • Unternehmergeist stärken (u.a. Industrielle Gemeinschaftsforschung, Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand, EXIST)
  • Wissens- und Innovationsnetzwerke (Internationale Zukunftslabore, Strategie zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung)

Informationen zu Ausschreibungen und Projekten

Forschung in NRW

Fördernde Ministerien des Landes NRW

Die Landesregierung unterstreicht die Bedeutung der Freiheit von Wissenschaft und Forschung. Ihre Forschungspolitik richtet sie dementsprechend darauf aus, dass Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Zukunftsfelder und Forschungsschwerpunkte weitgehend eigenverantwortlich bearbeiten.

Dessen ungeachtet betont die Landesregierung die Bedeutung der Digitalisierung, um den Wissenschafts-, Innovations- und Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen strukturell zu stärken. Sowohl das MWIDE mit der Digitalstrategie NRW als auch das MKW mit dem Förderprogramm Digitale Hochschule NRW tragen der zukunftsweisenden Bedeutung der Digitalisierung Rechnung.

Spezifische Förderbekanntmachungen des MKW zur Profilbildung der Hochschulen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Antragsprozesse an der TU Dortmund

Antragstellung

Im Falle einer Antragstellung bei Bund und Ländern nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf, damit wir Sie bestmöglich unterstützen und die Förderrichtlinien vorab für Sie (z.B. auf not­wen­dige Eigenanteile o.ä.) prüfen können. Auch Antragsskizzen müssen oftmals rechtsverbindlich unterschrieben werden. Gerne stehen wir Ihnen bei den universitätsinternen Abstimmungsprozessen zur Seite.

Die Erstellung von Drittmittelanträgen folgt an der TU Dort­mund Standardprozessen, die sicherstellen, dass Forschende bestmögliche Unterstützung erhalten und Formalia und Fristen erfüllt bzw. eingehalten werden können.

Antragsprozesse

Serviceleistungen und Ansprechpersonen

Das Referat Forschungsförderung bietet ein vielfältiges Serviceangebot rund um die Drittmitteleinwerbung und Antragstellung an. Die bzw. der für Ihre Fakultät zuständige Förderberater*in unterstützt Sie mittelgeberübergreifend gerne

  • bei der Auswahl eines geeigneten Förderformats,
  • hinsichtlich der spezifischen Anforderungen des jeweiligen Formats und
  • durch ein strategisches Lektorat Ihres Antrags.
Teambild der Förderberatung © TU Dortmund

Weitere Angebote und Informationen