Projektförderung
Im Rahmen eines Einzelprojektförderung untersucht die vorhabenleitende Person zusammen mit dem beantragten Personal einen spezifischen Forschungsgegenstand. Anders als bei der Personenförderung steht vor allem dabei die wissenschaftliche Qualität des Vorhabens im Fokus. Obgleich die Eignung der antragstellenden Person zentrales Bewertungskriterium ist, kann die Stelle der Projektleitung nicht immer mitfinanziert werden.
Finanzierungsmöglichkeiten für Einzelprojekte
Als typische Form der Projektförderung gilt die DFG-Sachbeihilfe. Daneben gibt es eine Vielzahl an Förderformaten, mit denen Sie Ihre zeitlich und thematisch begrenzten Forschungsvorhaben finanzieren können. Die verschiedenen Förderformate unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich des Fördergebers, sondern auch hinsichtlich des Förderprofils, des Umfangs sowie des Begutachtungsprozesses. Diese Unterschiede werden im Folgenden anhand der Formate zur Einzelförderung durch drei Arten von Fördergebern veranschaulicht.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft gehört zu den öffentlichen Fördergebern. Im Rahmen der Sachbeihilfe werden Einzelprojekte (in Abgrenzung zu Verbundprojekten) gefördert. Die Beantragung kann durch einen oder mehrere Antragstellerinnen bzw. Antragsteller erfolgen.
- Förderprofil: Die Förderung ist fokussiert auf Grundlagenforschung in allen Disziplinen und themenoffen.
- Umfang: Mit dem Format „Sachbeihilfe“ werden Forschungsprojekte mit einem üblichen Umfang von 1 bis 2 Mitarbeiterstellen für 3 Jahre gefördert. Neben den Personalmitteln können u.a. Sachmittel für Geräte, Tagungsreisen und Druckkosten sowie Mittel für Workshops eingeworben werden. Postdocs können im Rahmen einer Sachbeihilfe als Projektleiterin oder Projektleiter ihre eigene Stelle einwerben.
- Antragstellung & Fristen: Das Verfahren ist einstufig. Anträge auf die Sachbeihilfe können jederzeit eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt über das Online-Portal elan. Der DFG-Vertrauensdozent ist über jede Antragstellung per E-Mail zu informieren.
- Begutachtung: Die Begutachtung erfolgt durch eigens ausgewählte Fachgutachterinnen bzw. Fachgutachter nach wissenschaftsinternen Kriterien. Die Förderquoten liegen über die Fächer hinweg bei durchschnittlich etwa 35%. Die Bearbeitungszeit Ihres Antrags – von der Einreichung bis zur Entscheidung – braucht durchschnittlich mehr als 6 Monate.
Stiftungen sind private Fördergeber und ihre Förderung orientiert sich an dem jeweiligen Stiftungszweck. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausrichtungen und Größen fördernder Stiftungen ergibt sich eine große Bandbreite der Einzelprojektförderung im Stiftungsbereich.
- Förderprofil: Entsprechend ihrem Stiftungszweck setzen Stiftungen je eigene Förderprofile. Je nach Stiftung liegt der Fokus mehr auf der Grundlagenforschung oder mehr auf anwendungsorientierter Forschung. Meist konzentriert sich die Förderung auf bestimmte Themen oder Disziplinen – so im Falle der Fritz Thyssen Stiftung die Geistes- und Sozialwissenschaften sowie die Biomedizin. Projektanträge müssen sich immer thematisch auf einen der Förderbereiche der Stiftung beziehen.
- Umfang: Der Umfang der Projektförderung durch Stiftungen variiert sehr stark. Beispielsweise orientiert sich die Projektförderung der Fritz Thyssen Stiftung an der DFG-Sachbeihilfe. Allerdings sind die Personalmittel explizit auf eine Postdoc-Stelle oder zwei Promovierendenstellen eingeschränkt. Andere Stiftungen setzen auch eine finanzielle Obergrenze.
- Begutachtung: Die Begutachtung orientiert sich primär an den je eigenen Förderzielen der jeweiligen Stiftung. Je nach Förderzielen werden sowohl Fachgutachtersysteme als auch Begutachtungsgremien im Stiftungsbereich verwendet.
- Antragstellung und Fristen: Die Verfahren sind dabei meist einstufig und prinzipiell etwas schlanker gehalten. Meist geben Stiftungen für die Antragstellung in ihren Programmen regelmäßige Fristen vor – i.d.R. jährlich oder halbjährlich (meistens orientiert an den Sitzungen des wissenschaftlichen Beirats).
- Förderprofil: Die ministeriale Förderung fokussiert anwendungsorientierte Forschung. Die Förderung erfolgt im Rahmen themengebundener Ausschreibungen. Die Themenwahl ist politisch motiviert, beispielsweise aufgrund ihrer aktuellen gesellschaftlichen Relevanz. Wegen der Themenbindung bevorzugen die Ausschreibungen i.d.R. bestimmte Disziplinen.
- Umfang: Die übliche Projektlaufzeit liegt bei 3 Jahren. Der finanzielle Umfang variiert zwischen den einzelnen Ausschreibungen sehr stark.
- Antragstellung und Fristen: Das Antragsverfahren ist i.d.R. zweistufig. Oftmals ist bereits in der ersten Stufe eine rechtsverbindliche Unterschrift seitens der Hochschule erforderlich. Jede Ausschreibung hat eine eigene Einreichfrist. Im Falle der Bundesministerien erfolgt die Einreichung über das Internetportal easy-Online.
- Begutachtung: Die Begutachtung erfolgt meist durch ein mehr oder weniger inter- und transdisziplinär zusammengesetztes Gutachtergremium und damit nicht durch Fachgutachterinnen oder Fachgutachter. Entsprechend orientiert sich die Begutachtung auch – anders als bei der DFG – deutlich weniger an der Relevanz des Projektes innerhalb der jeweiligen Fachgemeinschaft, sondern mehr an dem potenziellen gesellschaftlichen Nutzen des Vorhabens.
Das Referat Forschungsförderung berät Sie grundsätzlich zu Drittmittelanträgen bei allen Bundesministerien. Erfahrungsgemäß kommt allerdings dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) eine besondere förderpolitische Bedeutung an der TU Dortmund zu.
Informationen zu Ausschreibungen und Projekten
- Informationen zu laufenden Ausschreibungen erhalten Sie über unsere Informationsdienste oder über die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes.
- Im Förderkatalog des Bundes finden Sie eine umfassende Datenbank geförderter Projekte.
- In der Förderdatenbank des Bundes gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU.
- Förderprofil:
Die Forschungsförderung des Landes NRW orientiert sich an dem Leitbild der wissenschaftlichen Freiheit und legt zugleich einen besonderen Schwerpunkt auf zukunftsweisende Themen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Transformation. - Umfang:
Gefördert werden sowohl Einzelprojekte als auch kooperative Vorhaben in variabler Förderhöhe, wobei Programme wie die Digitale Hochschule NRW gezielt strukturelle Entwicklungen an Hochschulen unterstützen. - Antragstellung und Fristen:
Die Antragstellung erfolgt in der Regel digital und fristgebunden über die jeweils zuständigen Ministerien oder Projektträger, wobei regelmäßige Ausschreibungen und transparente Informationen eine frühzeitige Planung ermöglichen. - Begutachtung:
Die Auswahl förderwürdiger Projekte erfolgt durch ein unabhängiges, fachlich qualifiziertes Begutachtungsverfahren, das sowohl wissenschaftliche Exzellenz als auch strategische Passfähigkeit mit den Zielen der Landesförderung berücksichtigt.
Die Landesregierung betont die Bedeutung der Digitalisierung, um den Wissenschafts-, Innovations- und Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen strukturell zu stärken. Sowohl das MWIKE mit der Digitalstrategie NRW als auch das MKW NRW mit dem Förderprogramm Digitale Hochschule NRW tragen der zukunftsweisenden Bedeutung der Digitalisierung Rechnung.