Zum Inhalt

Projektförderung

Im Rahmen eines Einzelprojektförderung untersucht die vorhabenleitende Person zusammen mit dem beantragten Personal einen spezifischen Forschungsgegenstand. Dabei steht vor allem die wissenschaftliche Qualität des Vorhabens im Fokus. Obgleich die Eignung der antragstellenden Person zentrales Bewertungskriterium ist, kann die Stelle der Projektleitung nicht immer mitfinanziert werden.

Es gibt eine Vielzahl an Förderformaten, mit denen Sie Ihre zeitlich und thematisch begrenzten Forschungsvorhaben finanzieren können. 

Lupe mit Projekt im Fokus © Lönnendonker ​/​ChatGPT

Mit der Young Academy unterstützt die TU Dortmund promovierte Wissenschaftler*innen in der Qualifikationsphase.

Förderprofil: Internes Förderprogramm für promovierte Wissenschaftler*innen in der Qualifikationsphase (unterhalb der Professur) an der TU Dortmund, zum Aufbau eines drittmittelstarken Forschungsprofils. Die Projektförderung soll insbesondere Vorarbeiten für einen Drittmittelantrag ermöglichen.

Förderumfang: Bis zu 10.000 € pro Antrag.

Antragstellung und Fristen:  Halbjährliche Einreichfristen: 30. April und 30. November.

Auswahlverfahren: Die nach Fristende in einer Vorauswahl gekommenen Beiträge werden von einem Peer-Panel zur  Projektpräsentation eingeladen. Im Anschluss wird final entschieden. Kriterien: wissenschaftliche Qualität, Relevanz für das Forschungsprofil der Antragstellenden und für die Forschung an der TU Dortmund, sowie angemessenes Verhältnis von Mitteleinsatz und erwartetem Ertrag.

Förderprofil: Die Förderung ist fokussiert auf Grundlagenforschung in allen Disziplinen und themenoffen.

Umfang: Mit dem Format „Sachbeihilfe“ werden For­schungs­pro­jekte mit einem üblichen Umfang von 1 bis 2 Mitarbeiterstellen für 3 Jahre gefördert. Neben den Personalmitteln können u.a. Sachmittel für Geräte, Tagungsreisen und Druckkosten sowie Mittel für Work­shops eingeworben werden. Postdocs können im Rahmen einer Sachbeihilfe als Projektleiterin oder Projektleiter ihre eigene Stelle einwerben.

Antragstellung und Fristen: Das Verfahren ist einstufig. Anträge auf die Sachbeihilfe können jederzeit eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt über das Online-Portal elan. Nicht bewilligte Anträge können nach Überarbeitung wiedereingereicht werden. Der DFG-Vertrauensdozent ist über jede Antragstellung zu informieren.

Auswahlverfahren: Die Begutachtung erfolgt durch eigens ausgewählte Fachgutachterinnen bzw. Fachgutachter nach wissenschaftsinternen Kriterien. Die Förderquoten liegen über die Fächer hinweg bei durchschnittlich etwa 30 Prozent. Die Bearbeitungszeit Ihres Antrags – von der Einreichung bis zur Entscheidung – braucht durchschnittlich mehr als 7 Monate.

Die Förderung von Stiftungen orientiert sich an dem jeweiligen Stiftungszweck. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausrichtungen und Größen fördernder Stiftungen ergibt sich eine große Bandbreite der Einzelprojektförderung im Stiftungsbereich.

Förderprofil: Entsprechend ihrem Stiftungszweck setzen Stiftungen eigene Förderprofile. Je nach Stiftung liegt der Fokus mehr auf der Grundlagenforschung oder mehr auf anwendungsorientierter Forschung. Meist konzentriert sich die Förderung auf bestimmte Themen oder Disziplinen. Wenn Sie sich für stiftungsfinanzierte Einzelprojektförderung interessieren, wenden Sie sich an das Team der För­der­be­ra­tung.

Umfang: Der Umfang der Projektförderung durch Stiftungen variiert sehr stark und ist häufig von der Größe der Stiftungen abhängig.

Antragstellung und Fristen: Die Verfahren sind dabei meist einstufig und prinzipiell etwas schlanker gehalten. Meist geben Stiftungen für die Antragstellung in ihren Programmen regelmäßige Fristen vor –  i.d.R. jährlich oder halbjährlich (meistens orientiert an den Sitzungen des wissenschaftlichen Beirats).

Auswahlverfahren: Die Begutachtung orientiert sich primär an den je eigenen Förderzielen der jeweiligen Stiftung. Je nach Förderzielen werden sowohl Fachgutachtersysteme als auch Begutachtungsgremien im Stiftungsbereich verwendet.

Förderprofil

Das Henriette Herz‑Scouting‑Programm der Alexander von Humboldt Stiftung eröffnet einen zusätzlichen Zugangsweg zum Humboldt‑Forschungsstipendium: Ausgewählte „Scouts“ an deutschen Forschungseinrichtungen können besonders gefragte internationale Nachwuchsforschende direkt ansprechen und für gemeinsame Forschung nach Deutschland holen. Ziel ist es, neue fachliche und regionale Zielgruppen zu erreichen, bis zu 100 zusätzliche Humboldt‑Forschungsstipendien pro Jahr zu vergeben und insbesondere den Anteil geförderter Wissenschaftlerinnen und die Diversität im Programm zu erhöhen.

Förderumfang

Jährlich werden etwa 40 Scouts ausgewählt, die jeweils bis zu drei exzellente Postdocs aus dem Ausland für ein Humboldt‑Forschungsstipendium vorschlagen können; das erste dieser Stipendien soll an eine Wissenschaftlerin gehen.

Antragsberechtigung und Fristen

Zielgruppe sind Forschende aller Fachrichtungen mit (Junior‑)Professur oder vergleichbarer Leitungsposition (z.B. Gruppenleitung) an einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung; es gibt zwei Programmlinien für jüngere Wissenschaftler*innen (bis 15 Jahre nach Promotion) und für etablierte, international renommierte Forschende. Voraussetzung sind u.a. sichtbare wissenschaftliche Erfolge, internationale Vernetzung sowie ein überzeugendes Konzept zur Identifikation und Betreuung von Postdocs, die sich sonst nicht bei der Humboldt‑Stiftung bewerben würden. Anträge als Scout können jederzeit online eingereicht werden; das Auswahlgremium tagt zweimal jährlich (Ende Mai und Ende November), empfohlen wird eine Einreichung sechs bis acht Monate vor der gewünschten Sitzung.

Auswahlverfahren

Die Vergabe der zusätzlichen Stipendien erfolgt dreistufig: (1) Auswahl der Scouts in einem kompetitiven Peer‑Review‑Verfahren, (2) Vergabe von bis zu drei Humboldt‑Forschungsstipendien pro Scout im Direktverleihungsverfahren nach formaler Prüfung und (3) Ex‑post‑Begutachtung der geförderten Stipendiatinnen etwa ein Jahr nach Förderende als Grundlage für eine mögliche Wiederbewerbung des Scouts. Für die Scout‑Auswahl werden die Anträge nach formaler Prüfung an zwei unabhängige Fachgutachterinnen gegeben; ein interdisziplinäres Auswahlgremium wählt auf dieser Basis die besten Anträge beider Programmlinien aus, derzeit mit einem Auswahlerfolg von rund 30 %.

Förderprofil: Die ministeriale Förderung fokussiert anwendungsorientierte Forschung. Die Förderung erfolgt im Rahmen themengebundener Ausschreibungen. Die Themenwahl ist politisch motiviert, beispielsweise aufgrund ihrer aktuellen gesellschaftlichen Relevanz. Wegen der Themenbindung bevorzugen die Ausschreibungen i.d.R. bestimmte Disziplinen.

Umfang: Die übliche Projektlaufzeit liegt bei 3 Jahren. Der finanzielle Umfang variiert zwischen den einzelnen Ausschreibungen sehr stark.

Antragstellung und Fristen: Das Antragsverfahren ist i.d.R. zweistufig. Oftmals ist bereits in der ersten Stufe eine rechtsverbindliche Unterschrift seitens der Hochschule erforderlich. Jede Ausschreibung hat eine eigene Einreichfrist. Im Falle der Bundesministerien erfolgt die Einreichung über das Internetportal easy-Online.

Begutachtung: Die Begutachtung erfolgt meist durch ein mehr oder weniger inter- und transdisziplinär zusammengesetztes Gutachtergremium und damit nicht durch Fachgutachterinnen oder Fachgutachter. Entsprechend orientiert sich die Begutachtung auch – anders als bei der DFG – deutlich weniger an der Relevanz des Projektes innerhalb der jeweiligen Fachgemeinschaft, sondern mehr an dem potenziellen gesellschaftlichen Nutzen des Vorhabens.

Das Referat Forschungsförderung berät Sie grundsätzlich zu Drittmittelanträgen bei allen Bundesministerien. Erfahrungsgemäß kommt allerdings dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) eine besondere förderpolitische Bedeutung an der TU Dortmund zu.

Informationen zu Ausschreibungen und Projekten

Förderprofil: Die Forschungsförderung des Landes NRW orientiert sich an dem Leitbild der wissenschaftlichen Freiheit und legt zugleich einen besonderen Schwerpunkt auf zukunftsweisende Themen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Transformation.

Umfang: Gefördert werden sowohl Einzelprojekte als auch kooperative Vorhaben in variabler Förderhöhe, wobei Programme wie die Digitale Hochschule NRW gezielt strukturelle Entwicklungen an Hochschulen unterstützen.

Antragstellung und Fristen: Die Antragstellung erfolgt in der Regel digital und fristgebunden über die jeweils zuständigen Ministerien oder Projektträger, wobei regelmäßige Ausschreibungen und transparente Informationen eine frühzeitige Planung ermöglichen.

Begutachtung: Die Auswahl förderwürdiger Projekte erfolgt durch ein unabhängiges, fachlich qualifiziertes Begutachtungsverfahren, das sowohl wissenschaftliche Exzellenz als auch strategische Passfähigkeit mit den Zielen der Landesförderung berücksichtigt.

Die Landesregierung betont die Bedeutung der Digitalisierung, um den Wissenschafts-, Innovations- und Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen strukturell zu stärken. Sowohl das MWIKE mit der Digitalstrategie NRW als auch das MKW NRW mit dem Förderprogramm Digitale Hochschule NRW tragen der zukunftsweisenden Bedeutung der Digitalisierung Rechnung.