Forschungsstipendium für Postdocs
Gerade in der frühen Qualifizierungsphase bieten sich zur Entwicklung früher Eigenständigkeit Forschungsstipendien an. Die meisten, aber nicht alle Forschungsstipendien sind an einen Auslandsaufenthalt gebunden.
Forschungsstipendien für Postdocs
Förderprofil
Das Walter Benjamin‑Stipendium (Ausland) richtet sich an promovierte Wissenschaftler*innen in der frühen Postdoc‑Phase, die ein eigenes Forschungsvorhaben an einer ausländischen Forschungseinrichtung realisieren und sich dabei ganz auf Forschung und persönliche Qualifizierung konzentrieren wollen. Es ist Teil des Walter‑Benjamin‑Programms und zielt insbesondere auf wissenschaftliche Eigenständigkeit, internationale Mobilität und den Aufbau/Erweiterung eines internationalen Netzwerks im neuen wissenschaftlichen Umfeld.
Förderumfang
Im Ausland erhalten Geförderte ein Stipendium, das aus einem monatlichen Grundbetrag sowie diversen Zuschlägen besteht; die konkrete Höhe wird über den DFG‑Stipendienrechner ermittelt. Zusätzlich wird ein pauschaler Sachkostenzuschuss für projektbezogene Sach‑ und Reisekosten sowie Publikationen gewährt; bei notwendigen Buchpublikationen mit hohen Kosten können darüber hinaus in der Regel bis zu 5.000 € pro Jahr beantragt werden. Die Förderung dauert in der Regel bis zu 24 Monate, in begründeten Ausnahmefällen ist ein Fortsetzungsantrag für maximal ein weiteres Jahr möglich.
Antragsberechtigung und ‑fristen
Antragsberechtigt sind Forscher*innen mit abgeschlossener Promotion in der frühen Qualifizierungsphase; ein Antrag ist sogar bereits nach Einreichung der Dissertation möglich (mit entsprechenden Nachweisen). Für das Auslandsstipendium ist zusätzlich die Zugehörigkeit zum deutschen Wissenschaftssystem Voraussetzung: Entweder man hat überwiegend in Deutschland Schule/Studium absolviert und war seit der Promotion noch keine drei Jahre zu Forschungszwecken im Ausland und höchstens ein Jahr an der Ziel‑Einrichtung tätig, oder man hat Schule/Studium mehrheitlich im Ausland absolviert und arbeitet seit mindestens drei Jahren ununterbrochen wissenschaftlich in Deutschland. Anträge können jederzeit ohne feste Stichtage eingereicht werden.
Nachförderung und ideelle Förderung: Im Anschluss an das Stipendium kann ein Rückkehrstipendium (max. 6 Monate) beantragt werden.
Auswahlverfahren
Die Antragstellung erfolgt elektronisch bei der DFG nach den Vorgaben des Merkblatts (u. a. Projektbeschreibung, CV, Nachweise zur Promotion, Mobilitäts- und Karrierekonzept, Zusage der ausländischen Gastinstitution und Stellungnahme der Gastgeberperson). Die Bewertung folgt einem Gutachter*innenverfahren; im Mittelpunkt stehen wissenschaftliche Qualität und Originalität des Vorhabens auf internationalem Niveau, die Qualifikation und das Zukunftspotenzial der antragstellenden Person sowie die Passung der gewählten Gastinstitution zu Projekt und Karriereplanung. Auf Basis der Gutachten entscheiden die zuständigen DFG‑Gremien über Bewilligung, Förderdauer und Ausgestaltung des Stipendiums.
Förderprofil
Die MSCA Postdoctoral Fellowships (PF) sollen die wissenschaftliche Karriere fördern und Exzellenz in der Forschung stärken – adressiert werden promovierte Forschende, die ihr Projekt im Ausland umsetzen, neue Skills erwerben und sich durch internationale, interdisziplinäre und sektorenübergreifende Mobilität weiterentwickeln möchten. Streng genommen handelt es sich nicht um Forschungsstipendien, weil die Geförderten für die Zeit des Auslandsaufenthalts eine Stelle haben und eben kein Stipendium erhalten.
Es gibt European PF (Mobilität innerhalb Europas oder nach Europa; 1–2 Jahre) und Global PF (Mobilität außerhalb Europas mit verpflichtender Rückkehrphase; insgesamt 2–3 Jahre)
Förderumfang
Die Vergütung orientiert sich an den länderspezifischen Sätzen. Der zeitliche Umfang variiert je nach Programmvariante von 12 bis 36 Monaten. Neben dem Lebensunterhalt gibt es Zuschläge für Mobilität und ggf. einen Familienzuschlag sowie Mittel für Forschungs-, Ausbildungs- und Vernetzungsaktivitäten. Nachförderung: An die Global Postdoctoral Fellowships, also den Forschungsaufenthalt außerhalb der EU, schließt sich ein einjähriger Forschungsaufenthalt innerhalb der EU an.
Antragstellung und Fristen
Anträge werden gemeinsam mit einer Gasteinrichtung (z. B. Uni, Forschungseinrichtung, Unternehmen/SME) eingereicht, die in einem EU-Mitgliedstaat oder Horizon-Europe-assoziierten Land sitzt; alle Disziplinen sind förderfähig. Voraussetzungen für Forschende sind u. a. Promotion bis zur Deadline, max. 8 Jahre Forschungserfahrung nach PhD (mit definierten Ausnahmen) und die Mobilitätsregel (max. 12 Monate im Zielland innerhalb der letzten 36 Monate vor Deadline). Die Calls laufen jährlich über das Funding & Tenders Portal.
Auswahlverfahren
MSCA-Proposals werden von mindestens drei unabhängigen externen Expert:innen anhand der im Work Programme definierten Award-Kriterien bewertet. Die Evaluationsphase dauert bis zu 5 Monate; anschließend werden die Antragstellenden informiert, und bei Erfolg startet die Grant-Agreement-Vorbereitung. Zusätzlich können Seals of Excellence für Anträge mit ≥85% Gesamtpunktzahl vergeben werden, die wegen Budgetgrenzen nicht gefördert werden.
Förderprofil
Die Humboldt-Forschungsstipendien fördern überdurchschnittlich qualifizierte Wissenschaftler*innen aus aller Welt (alle Fachgebiete) bei der Durchführung eines selbst gewählten Forschungsvorhabens in Deutschland in Kooperation mit einer frei wählbaren Gastgeberinstitution. Zielgruppe sind Postdocs sowie erfahrene Forschende; das Programm bietet zudem individuelle Betreuung und vielfältige Zusatzleistungen (u. a. zur Förderung von Vielfalt und Chancengerechtigkeit).
Förderumfang
Für Postdocs beträgt das monatliche Stipendium 3.000 € (zuzüglich Nebenleistungen) für 6–24 Monate, für erfahrene Forschende 3.600 € (zuzüglich Nebenleistungen) für 6–18 Monate; beide Varianten können in bis zu drei Teilaufenthalte innerhalb von drei Jahren aufgeteilt werden. Zusätzlich sind u. a. Sprachkursförderung, Reise- und Versicherungszuschüsse sowie ggf. Familienzuschläge möglich; Gastgeber*innen können außerdem einen Forschungskostenzuschuss beantragen.
Antragsberechtigung und Fristen
Antragsberechtigt sind promovierte Forschende ohne deutsche Staatsbürgerschaft (bzw. Deutsche mit dauerhaftem Arbeits- und Lebensmittelpunkt seit längerer Zeit im Ausland) und mit sehr guter Publikationsleistung; bei Postdocs liegt die Promotion i. d. R. max. 4 Jahre, bei erfahrenen Forschenden max. 12 Jahre zurück (mit definierten Ausnahmen/Verlängerungsmöglichkeiten). Zusätzlich gelten u. a. Regeln zu Voraufenthalten in Deutschland (in den letzten 18 Monaten vor Antragseingang insgesamt nicht länger als 6 Monate), außerdem braucht es eine Forschungsplatzzusage und gutachterliche Stellungnahme der Gastgeber*in sowie zwei Referenzgutachten. Es gibt keine „eine“ Jahresdeadline: Die Auswahlgremien tagen dreimal jährlich (März, Juli, November); vollständig eingereichte Anträge sollten rechtzeitig vor dem gewünschten Termin vorliegen (als Stichtag für formale Kriterien gilt der Eingang der Bewerbung).
Auswahlverfahren
Die Auswahl erfolgt im dreimal jährlich tagenden Gremium.
Anderweitige Stipendien
Informationen zu Promotionsstipendien finden Sie hier, Informationen zur Finanzierung kürzerer Auslandsaufenthalte finden Sie auf unserer Seite zur Mobilität.




