Oft gefragt
Im Folgenden finden Sie Erläuterungen zu häufigen Fragen zur Antragstellung.

Wie bekomme ich einen Preis für meine Forschung?
Wissenschaftspreise honorieren besondere wissenschaftliche Leistungen in Forschung und/oder Lehre und richten sich an unterschiedliche Karrierephase. Sie werden von den großen Fördermittelgebern wie der DFG genauso vergeben wie von Stiftungen, Verbänden oder Unternehmen. Mit solchen Auszeichnungen stärken Sie Ihr Forschungsprofil und verschaffen sich einen Vorteil bei Bewerbung und Drittmitteleinwerbung.
Die TU Dortmund selbst vergibt zahlreiche Preise. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei vielen Preisen können sich Forschende nicht selbst bewerben; vielmehr bedarf es der Nominierung durch Dritte – oftmals durch die Hochschulleitung. Wenden Sie sich bei Fragen auch gerne per E-Mail an Dr. Claudia Breit, Stabstelle Hochschul- und Forschungsentwicklung.
Bei vorzulegenden Projektbeschreibungen unterstützt Sie das Team des Referat Forschungsförderung gerne bei der Antragstellung.
Auf folgenden Internetseiten können Sie sich selbst zu Preisen informieren:
Infomationen zu inhaltlichen Fragen
Gibt es Formulierungshilfen zu Querschnittsthemen?
Erläuterungen und Anregungen zu diversen relevanten Querschnittsthemen finden Sie in den Antragsressourcen im Serviceportal.
Das Dokument richtet sich an Mitglieder der TU Dortmund, die Drittmittelanträge vorbereiten. Es unterstützt bei der Erstellung solcher Anträge, insbesondere bei der Berücksichtigung von nichtwissenschaftlichen Begutachtungskriterien, die neben der Forschungsidee und Expertise begutachtungsrelevant sind. Das Dokument bietet Informationen zu den vorhandenen Strukturen und Unterstützungsangeboten der TU Dortmund in Bezug auf verschiedene Querschnittsthemen. Außerdem enthält es allgemeine Informationen über die TU Dortmund, wie Zahlen und Fakten, die in den Anträgen verwendet werden können. Bei Fragen weden Sie sich gerne jederzeit an das Team der Förderberatung.
Der individualisiert abonnierbare Informationsdienst Forschung, Internationales, Transfer – FIT für die Wissenschaft bündelt aktuelle Ausschreibungen der verschiedensten Fördergeber. Diese Ausschreibungen können Sie nach persönlichen Wünschen filtern, etwa nach Fachgebiet, Karrierestufe oder Fördergeber. Sie können außerdem frei entscheiden, wie häufig und an welchen Wochentagen Sie den FIT-Newsletter erhalten wollen. FIT deckt einen Großteil der verfügbaren Formate ab. Ausnahme sind Ministeriale Formate, die leider nicht immer erfasst werden; sollten Sie sich für die Förderausschreibungen eines bestimmten Ministeriums interessieren, empfehlen wir Ihnen, den jeweiligen RSS-Feed zu abonnieren (sprechen Sie uns gerne an).
Für Angehörige der TU Dortmund ist der individualisierbare FIT-Newsletter kostenfrei.
Informationen zu formalen Fragen
Einige Förderformate erfordern das Aufbringen von Eigenanteilen. Hierzu ist zwingend eine frühzeitige Beratung sowie bereits zu Beginn der Antragstellung eine Einbeziehung der Abteilung Drittmittelmanagement und Rechtsangelegenheiten der Forschung notwendig.
Die Übernahme von Eigenanteilen erfolgt grundsätzlich durch die antragstellende Projektleitung (formal durch die Fakultät); zentrale Fördertöpfe stehen nicht zur Verfügung.
Falls Eigenanteile in Form freier Drittmittel erbracht werden müssen und diese an der antragstellenden Fakultät nicht zur Verfügung stehen, können nach Einzelfallprüfung ggf. kleinere Summen (<100.000 Euro) freier Drittmittel im Tausch gegen gleichwertige andere Mittel der Projektleitung bereitgestellt werden.
Die Skizzenphase ist für die Begutachtung i.d.R. die entscheidendste! Hier wird die stärkste Auslese betrieben. Im Regelfall kann die beantragte Fördersumme der Skizzenphase im Vollantrag nicht überschritten werden.
Eine rechtsverbindliche Unterschrift kann nur durch das Rektorat oder in Vertretung durch die Abteilung Drittmittelmanagement und Rechtsangelegenheiten der Forschung des Dezernats Finanzen und Beschaffung erfolgen. Voraussetzung hierfür ist eine formale Prüfung des finanziell und formell finalen Antrags durch das Drittmittel-Management (10 Werktage aufgrund ggf. notwendiger Abstimmungen).
Die Overheads, bei der DFG als Programmpauschale, bei Bundesministerien als Projektpauschale bezeichnet, dienen dazu, die sogenannten indirekten Projektkosten zu decken (wie z.B. Bereitstellung der Büros und der Arbeitsplätze, der Verwaltungseinrichtungen, die das Vorhaben unterstützen etc.). Über die Verwendung der Overheads entscheidet die Hochschule autonom, allerdings darf er nur für indirekte Kosten – und nicht zur Verstärkung der Projektmittel – verausgabt werden. Der Overhead steht daher nicht den Projektleiter*innen und zur Verfügung.
Eine Antragstellung bei Fördergebern, die keine Overheads zahlen, ist grundsätzlich möglich. Wenn Fördergeber die Beantragung von Overheads freistellen, müssen diese aber in voller Höhe beantragt werden.
EU-Verbundprojekte zeichnen sich durch die komplementäre Zusammensetzung des Konsortiums aus. Fehlt noch eine Expertise in Ihrem Konsortium, bieten wir Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Partnern an, z.B. über die Partner-Suchfunktion des Funding & Tenders Portal.
Die Bestimmungen richten sich nach § 44 Abs. 1 HG NRW.
Ja, das Ressort Projektentwicklung und -management unterstützt Sie gerne und übernimmt das EU Projektmanagement in allen Projektphasen.
Wichtige Hinweise und Merkblätter zur Projektkalkulation und -durchführung finden Sie im Serviceportal.
Im Serviceportal finden Sie über die Höhe zu veranschlagender Personal- und Sachkosten je nach Fördergeber.
KI kann Forschungsförderanträge und deren Begutachtung unterstützen, etwa bei durch Ideenentwicklung, die Strukturierung von Antragsunterlagen, sowie die Darstellung bereits vorhandener Forschung. Gleichzeitig erwarten Fördermittelgeber wie die DFG, die EU oder Stiftungen einen verantwortungsvollen, transparenten und wissenschaftlich integren Umgang mit KI-Tools.
Diese Seite bietet einen kompakten Überblick darüber, wie Drittmittelgeber den KI-Einsatz im Kontext von Antragstellung, Projektumsetzung und Begutachtung bewerten, welche Vorgaben aktuell bestehen und worauf Antragstellende besonders achten sollten.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Begutachtung von Forschungsförderanträgen. KI darf die fachliche Urteilsbildung von Gutachter*innen nicht ersetzen. Bewertungen müssen auf eigener Expertise, nachvollziehbarer Prüfung und unabhängiger wissenschaftlicher Einschätzung beruhen. KI-Tools können höchstens unterstützend eingesetzt werden; die inhaltliche Bewertung und Förderempfehlung bleiben menschliche Verantwortung.
Ebenso bleiben Antragstellende allein verantwortlich für Inhalt, wissenschaftliche Richtigkeit, Autor*innenschaft und gute wissenschaftliche Praxis. Der Einsatz von KI ist offenzulegen, wenn Fördermittelgeber dies verlangen oder wenn er für die Nachvollziehbarkeit von Antrag und Begutachtung relevant ist.
Praktische Hinweise für Antragsstellende
- KI-Einsatz dokumentieren: Tool, Version und Zweck der Nutzung im Antrag festhalten.
- Verantwortung übernehmen: KI-gestützte Inhalte prüfen, korrigieren und fachlich verantworten.
- Datenschutz wahren: Keine vertraulichen oder personenbezogenen Daten ohne Einwilligung in KI-Tools eingeben.
- KI-Nutzung transparent machen: Einsatz angeben, wenn gefordert oder sinnvoll, z. B. bei Methodik oder Integrität.
- Vertrauliche Prozesse schützen: Besondere Sorgfalt beim Einsatz von KI-Tools für vertrauliche Inhalte.
Überblick der Regelungen einzelner Fördermittelgeber
EU
Die EU-Leitlinien zum verantwortungsvollen Einsatz generativer KI in der Forschung betonen Transparenz, wissenschaftliche Integrität, Datenschutz, Vertraulichkeit und Urheberrechte; für die Begutachtung von Förderanträgen stellt der ERC ergänzend klar, dass KI die eigenständige fachliche Bewertung nicht ersetzen darf und vertrauliche Antragsinhalte nicht in externe KI-Systeme eingegeben werden dürfen.
Die European Commission/ERA „Living Guidelines on the Responsible Use of Generative AI in Research“ richten sich an Forschende, Forschungseinrichtungen und Förderorganisationen und betonen insbesondere Forschungsintegrität, Transparenz, Datenschutz, Vertraulichkeit und den Schutz geistiger Eigentumsrechte.
Die ERC-Guidelines on the use of artificial intelligence in the evaluation of grant proposals stellen klar, dass die Begutachtung von Förderanträgen nicht an KI delegiert werden darf und vertrauliche Antragsinhalte nicht in externe KI-Systeme eingegeben werden dürfen.
Der Bericht des Europäischen Parlaments „Urheberrecht und generative künstliche Intelligenz – Chancen und Herausforderungen“ behandelt urheberrechtliche Fragen generativer KI, insbesondere Transparenz, Lizenzierung, Rechteinhaberinteressen und den Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material beim KI-Training.
DFG
Die folgenden DFG-Informationen bündeln die Vorgaben zum Einsatz von KI in Förderanträgen und in Begutachtungsverfahren. Die DFG hält den Einsatz generativer KI bei der Ausarbeitung von Förderanträgen grundsätzlich für zulässig, sofern der Einsatz offengelegt wird und die volle inhaltliche und formale Verantwortung bei den Antragstellenden verbleibt.
Für die Begutachtung hat die DFG 2025 neue Rahmenbedingungen beschlossen: KI darf künftig nur unter den Prinzipien Vertraulichkeit, Transparenz, Qualitätssicherung und Verantwortung unterstützend eingesetzt werden; die inhaltliche Verantwortung für das Gutachten bleibt vollständig bei den Gutachter*innen.
Die DFG-Leitlinie zur Nutzung von KI in der Begutachtung konkretisiert, dass die menschliche Analyse und wissenschaftliche Einordnung des Antrags Kernbestandteil der Begutachtung bleiben, KI nur unterstützend genutzt werden darf und vertrauliche Antragsinhalte nur unter klaren Schutzvoraussetzungen in KI-Systeme eingegeben werden dürfen.
Die DFG-Themenseite „Künstliche Intelligenz“ bündelt die relevanten Informationen zu KI in der Antragstellung, in der Begutachtung und in spezifischen Förderangeboten; sie weist zudem darauf hin, dass die Stellungnahme von 2023 seit Dezember 2025 hinsichtlich des KI-Einsatzes in der Begutachtung nicht mehr gültig ist.
Stiftungen
Einige Stiftungen haben bereits eigene Leitlinien für die Nutzung von KI ausgearbeitet. Wir listen hier einige exemplarisch. Informieren Sie sich bei Anträgen an Stiftungen immer über die jeweilige Webseite zu den Bedingungen des Einsatzes von KI in Anträgen wie Begutachtung.



