Die eigene Nachwuchsgruppe
Nachwuchsgruppen stellen eigenständige Arbeitsgruppen an einer Universität oder Forschungseinrichtung (innerhalb eines Instituts oder einer Fakultät) dar. Sie werden von einer promovierten Nachwuchswissenschaftlerin bzw. einem promovierten Nachwuchswissenschaftler mit ca. 2-5 Jahren Erfahrung nach der Promotion geleitet. Der Gruppenleitung ermöglichen Nachwuchsgruppen die eigenständige Forschung und die wissenschaftliche Profilbildung. Eine Nachwuchsgruppenleitung ist ein wichtiger Schritt in Richtung der Berufbarkeit.
Die Leitung von Nachwuchsgruppen – ein Baustein der wissenschaftlichen Karriere
Die Bedingungen und der Umfang der Förderung weichen dabei mehr oder weniger stark voneinander ab. Dennoch lässt sich ein gemeinsamer Nenner der Förderformate skizzieren:
- Typische Größe: 3-5 Personen
- Typische Laufzeit: 5-6 Jahre
- Typische Ausstattung: rd. 1,5 Mio. Euro
Mit der Leitung einer Nachwuchsgruppe erhalten Sie beste Voraussetzungen für eine Berufung als Hochschullehrer*in, im Regelfall wird eine Nachwuchsgruppenleitung als habilitationsäquivalente Leistung anerkannt (je nach Fachgebiet). Im Einzelnen bedeutet das:
- Unabhängige Forschung
- Eigenes Budget = eigene Drittmittel
- Eigenverantwortliche Leitung einer eigenen Arbeitsgruppe
- Genehmigung zur selbstständigen Betreuung von Promovierenden (Erstgutachter*in Promotion)
- Reputation
Überblick über die unterschiedlichen Förderprogramme
Förderprofil
Das Emmy Noether-Programm eröffnet herausragend qualifizierten Forschenden in einer frühen Karrierephase die Möglichkeit, sich durch die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe (mit angemessenen qualifikationsspezifischen Lehraufgaben) für eine Hochschulprofessur zu qualifizieren – als Weg zur Berufbarkeit auch ohne klassische Habilitation. Zielgruppe sind Postdocs sowie befristet beschäftigte Juniorprofessor*innen in früher Phase; positiv zwischenevaluierte Juniorprofessor*innen sind ausgeschlossen.
Förderumfang
Die Förderung ist auf 6 Jahre angelegt. Sie umfasst grundsätzlich die Nachwuchsgruppenleitungsstelle sowie – je nach Bedarf – weitere Personal- und Sachmittel.
Antragsberechtigung und Fristen
Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen aller Disziplinen i. d. R. bis 4 Jahre nach der Promotion (Medizin/Psychologie: bis 6 Jahre), typischerweise mit mindestens 2 Jahren Postdoc-Erfahrung und substanzieller internationaler Forschungserfahrung; wer die Berufbarkeit bereits erlangt oder unmittelbar bevorsteht (z. B. Habilitation/habilitationsäquivalente Leistungen), ist ausgeschlossen. Anträge können jederzeit eingereicht werden; für Bewerberinnen aus dem Ausland wird erwartet, dass sie ihre wissenschaftliche Karriere nach der Förderung in Deutschland fortsetzen (Absichtserklärung).
Auswahlverfahren
Die Auswahl erfolgt in einem kompetitiven Peer-Review-Verfahren mit externen Gutachten; bewertet werden u. a. Qualifikation und Publikationsprofil, Originalität/Erkenntnisgewinn des Vorhabens, Arbeitsprogramm/Methodik, sowie Arbeitsmöglichkeiten und Umfeld an der gastgebenden Einrichtung (inkl. ggf. mehrerer möglicher Aufnahmeeinrichtungen).
Das NRW Rückkehrprogramm fördert hochqualifizierte Nachwuchswissenschaftler*innen, die aus dem Ausland nach Nordrhein-Westfalen zurückkehren.
Förderprofil
Das NRW-Rückkehrprogramm fördert hochqualifizierte Nachwuchswissenschaftler*innen, die aus dem Ausland nach Nordrhein-Westfalen zurückkehren und dort eine selbstständige Nachwuchsgruppe an einer Universität aufbauen wollen. Die Ausschreibung 2026 adressiert das Thema „KI, digitale Souveränität und vertrauenswürdige Informationsinfrastrukturen“.
Förderumfang
Gefördert wird der Aufbau einer Nachwuchsgruppe an einer Universität in Nordrhein-Westfalen über fünf Jahre. Pro Nachwuchsgruppe stehen bis zu 1,25 Mio. Euro zur Verfügung.
Antragsberechtigung
Bewerben können sich Nachwuchswissenschaftler*innen, deren Promotion zum Bewerbungsschluss zwei bis sechs Jahre zurückliegt; für Medizin gilt eine Frist von bis zu neun Jahren. Voraussetzung ist außerdem, dass sie seit mindestens zwölf Monaten erfolgreich außerhalb Deutschlands forschen und vor dem Auslandsaufenthalt ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hatten; die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich.
Fristen und Auswahlverfahren
Bewerbungsschluss für die Ausschreibung 2026 ist der 9. Januar 2026; das Auswahlsymposium ist für Mai/Juni 2026 vorgesehen, die Nominierung für Juni/Juli 2026 und der Förderbeginn für 2027. Das Verfahren ist zweistufig.
Förderprofil
Die FONA-Fördermaßnahme unterstützt inter- und transdisziplinäre Nachwuchsgruppen der Sozial-ökologischen Forschung im Themenfeld nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen. Ziel ist die Qualifizierung von Nachwuchswissenschaftler*innen für gesellschaftsbezogene Nachhaltigkeitsforschung und die Leitung entsprechender Forschungsgruppen.
Förderumfang
Gefördert werden Nachwuchsgruppen in der Regel für fünf Jahre; die Projekte sollen eine selbst gewählte Forschungsaufgabe bearbeiten und zugleich akademische Qualifizierung ermöglichen.
Antragsberechtigung
Die Vorhabenbeschreibung wird von der vorgesehenen Postdoc-Gruppenleitung erstellt und über die jeweilige Institution eingereicht. Die Förderung geht ausschließlich an Hochschulen oder andere Forschungseinrichtungen; spätestens im Antragsverfahren muss der Formantrag von einer unterschriftsberechtigten Person der Einrichtung unterzeichnet werden.
Fristen und Auswahlverfahren
Die nächste Einreichfrist für Projektskizzen ist der 30. Oktober 2026; eine weitere Frist ist für den 29. April 2028 geplant. Das Verfahren ist zweistufig.



