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Die eigene Nachwuchsgruppe

Nachwuchsgruppen stellen eigenständige Arbeitsgruppen an einer Universität oder Forschungseinrichtung (innerhalb eines Instituts oder einer Fakultät) dar. Sie werden von einer promovierten Nachwuchswissenschaftlerin bzw. einem promovierten Nachwuchswissenschaftler mit ca. 2-5 Jahren Erfahrung nach der Promotion geleitet. Der Gruppenleitung ermöglichen Nachwuchsgruppen die eigenständige Forschung und die wissenschaftliche Profilbildung. Eine Nachwuchsgruppenleitung ist ein wichtiger Schritt in Richtung der Berufbarkeit.

Die Leitung von Nachwuchsgruppen – ein Baustein der wissenschaftlichen Karriere

Die Bedingungen und der Umfang der Förderung weichen dabei mehr oder weniger stark voneinander ab. Dennoch lässt sich ein gemeinsamer Nenner der Förderformate skizzieren:

  • Typische Größe: 3-5 Personen
  • Typische Laufzeit: 5-6 Jahre
  • Typische Ausstattung: rd. 1,5 Mio. Euro

Mit der Leitung einer Nachwuchsgruppe erhalten Sie beste Voraussetzungen für eine Berufung als Hochschullehrer*in, im Regelfall wird eine Nachwuchsgruppenleitung als habilitationsäquivalente Leistung anerkannt (je nach Fachgebiet). Im Einzelnen bedeutet das:

  • Unabhängige Forschung
  • Eigenes Budget = eigene Drittmittel
  • Eigenverantwortliche Leitung einer eigenen Arbeitsgruppe
  • Genehmigung zur selbstständigen Betreuung von Promovierenden (Erstgutachter*in Promotion)
  • Reputation

Überblick über die unterschiedlichen Förderprogramme

Förderprofil
Das Emmy Noether-Programm eröffnet herausragend qualifizierten Forschenden in einer frühen Karrierephase die Möglichkeit, sich durch die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe (mit angemessenen qualifikationsspezifischen Lehraufgaben) für eine Hochschulprofessur zu qualifizieren – als Weg zur Berufbarkeit auch ohne klassische Habilitation. Zielgruppe sind Postdocs sowie befristet beschäftigte Juniorprofessor*innen in früher Phase; positiv zwischenevaluierte Juniorprofessor*innen sind ausgeschlossen.

Förderumfang
Die Förderung ist auf 6 Jahre angelegt. Sie umfasst grundsätzlich die Nachwuchsgruppenleitungsstelle sowie – je nach Bedarf – weitere Personal- und Sachmittel.

Antragsberechtigung und Fristen
Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen aller Disziplinen i. d. R. bis 4 Jahre nach der Promotion (Medizin/Psychologie: bis 6 Jahre), typischerweise mit mindestens 2 Jahren Postdoc-Erfahrung und substanzieller internationaler Forschungserfahrung; wer die Berufbarkeit bereits erlangt oder unmittelbar bevorsteht (z. B. Habilitation/habilitationsäquivalente Leistungen), ist ausgeschlossen. Anträge können jederzeit eingereicht werden; für Bewerberinnen aus dem Ausland wird erwartet, dass sie ihre wissenschaftliche Karriere nach der Förderung in Deutschland fortsetzen (Absichtserklärung).

Antrags- und Auswahlverfahren
 Die Auswahl erfolgt in einem kompetitiven Peer-Review-Verfahren mit externen Gutachten; bewertet werden u. a. Qualifikation und Publikationsprofil, Originalität/Erkenntnisgewinn des Vorhabens, Arbeitsprogramm/Methodik, sowie Arbeitsmöglichkeiten und Umfeld an der gastgebenden Einrichtung (inkl. ggf. mehrerer möglicher Aufnahmeeinrichtungen).

Auch Land und Bund fördern Nachwuchsgruppen innerhalb Ihrer fachlichen Rahmenprogramme und im Zuge bestimmter Ausschreibungen. Ein Beispiel ist das NRW Rückkehrprogramm

Förderprofil
Das NRW-Rückkehrprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MKW) zielt darauf, hochqualifizierte Nachwuchswissenschaftler*innen, die im Ausland arbeiten, nach Nordrhein-Westfalen zurückzuholen und so den Wissenschaftsstandort NRW zu stärken. Gefördert wird der Aufbau und die Leitung einer selbstständigen Nachwuchsgruppe an einer Universität in NRW; die Förderzusage ist personengebunden und kann in Berufungs-/Verhandlungsgespräche mit NRW-Universitäten eingebracht werden.

Förderumfang
Pro geförderter Person stellt das Land bis zu 1,25 Mio. € für fünf Jahre bereit Pro Runde können insgesamt bis zu drei Nachwuchswissenschaftler*innen gefördert werden.

Antragsberechtigung und Fristen
Bewerben können sich herausragende Nachwuchswissenschaftler*innen, die mindestens zwei und höchstens sechs Jahre exzellente wissenschaftliche Arbeit nach der Promotion nachweisen, seit mindestens einem Jahr im Ausland arbeiten und zuvor ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hatten; eine deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich. Die Ausschreibungen sind thematisch fokussiert (z. B. 2025: Biowissenschaften) und enthalten einen Bewerbungsschluss.

Antrags- und Auswahlverfahren

Die Bewerbung erfolgt elektronisch über das Programmportal. Die Auswahl ist zweistufig; die Förderzusage wird anschließend personengebunden ausgesprochen und dient als Grundlage für die Verhandlungen mit einer aufnehmenden NRW-Universität.