Zum Inhalt

Programme individueller Spitzenförderung unterstützen Forschende in kritischen Karrierephasen und eröffnen neue Handlungsspielräume. 

Förderprofil

Momentum – Förderung für Erstberufene unterstützt Universitätsprofessor*innen 3–5 Jahre nach Antritt ihrer ersten Lebenszeitprofessur dabei, ihre Professur inhaltlich und strategisch weiterzuentwickeln und neue Perspektiven in Forschung (und forschungsbasierter Lehre) zu erschließen. Das Programm ist fachlich offen, zielt auf „Perspektiverweiterung“ und fördert ausdrücklich keine reinen Forschungsprojekte.

Förderumfang

Gefördert werden zweiphasige Konzepte: bis zu 850.000 € für 4 Jahre (1. Phase) und – nach Evaluation und im Erfolgsfall – bis zu 200.000 € für 2 Jahre (2. Phase, Konsolidierung/Verankerung). Förderfähig sind u. a. Personal- und Sachmittel, Auslandsaufenthalte, neue Lehrformate und Wissenschaftskommunikation; Promotionsstellen sind ausgeschlossen und eine vollständige Lehrbefreiung ist nicht möglich.

Antragsberechtigung und Fristen

Antragsberechtigt sind Universitätsprofessor*innen (nur volle Professuren) mit Lebenszeitprofessur an einer Universität in Deutschland im Zeitfenster 3–5 Jahre nach Berufung. Für die Bewerbung gibt es einmal jährlich einen Stichtag.

Auswahlverfahren

Das Verfahren ist zweistufig: In Stufe 1 wird eine Skizze über das Förderportal eingereicht (CV nach Template, 90-Sekunden-Video-Pitch, kurze DE/EN-Zusammenfassung) und von einem interdisziplinären internationalen Gutachterpanel vergleichend bewertet. In Stufe 2 reichen eingeladene Bewerber*innen den Vollantrag (Template, Kostenplan, Personalkonzept, institutionelle Stellungnahme) ein und präsentieren das Konzept vor einer Gutachterjury; bewertet werden u. a. wissenschaftliche Exzellenz, kreatives Potenzial, Motivation, Innovationsgehalt, Tragfähigkeit und strategische Einbettung.

Förderprofil

Die Alexander von Humboldt-Professur ist Deutschlands höchstdotierter Wissenschaftspreis und wird an weltweit führende Spitzenforscher*innen vergeben, die im Ausland tätig sind, um sie für eine langfristige Spitzenforschung in Deutschland zu gewinnen und so die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandorts zu stärken.

Sie ist offen für alle Disziplinen und zielt auf eine dauerhafte Einbindung der Preisträger*innen an einer deutschen Hochschule/Forschungseinrichtung.

Förderumfang

Das Preisgeld beträgt 5 Mio. € (experimentell) bzw. 3,5 Mio. € (theoretisch) und steht über fünf Jahre zur Finanzierung der Professur bzw. zum Aufbau international konkurrenzfähiger Rahmenbedingungen (u. a. Ausstattung/Team/Arbeitsbedingungen) zur Verfügung.

Antragsberechtigung und -Fristen

Vorschlagsberechtigt sind deutsche Hochschulen; außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können eine Nominierung gemeinsam mit einer antragsberechtigten Hochschule initiieren. Nominiert werden können im Ausland tätige, wissenschaftlich etablierte Forschende, die in ihrem Fachgebiet weltweit führend sind und in Deutschland auf einen Lehrstuhl berufbar wären. Nominierungen können online eingereicht werden; die Nominierungsfristen enden jeweils am 15. April und am 15. September.

Auswahlverfahren

Nach Einreichung erfolgt eine Begutachtung durch unabhängige Fachwissenschaftler*innen aus dem In- und Ausland (Dauer ca. sechs Monate).

Ein unabhängiger Auswahlausschuss entscheidet zweimal pro Jahr über die Anträge auf Basis der wissenschaftlichen Exzellenz der Vorgeschlagenen und der Überzeugungskraft des Einbindungskonzepts der nominierenden Einrichtung; es gibt keine Quoten (z. B. nach Ländern/Fachgebieten/Geschlecht).

Förderprofil

Die Reinhart Koselleck-Projekte geben Wissenschaftler*innen mit herausragendem wissenschaftlichem Lebenslauf die Möglichkeit, innerhalb von fünf Jahren ein besonders innovatives bzw. „im positiven Sinne“ risikobehaftetes Vorhaben umzusetzen, das weder im Rahmen der eigenen Institution noch über andere DFG-Förderverfahren realisierbar wäre. Kennzeichnend ist, dass das Projekt aufgrund des hohen Risikos bei Antragstellung nur skizzenhaft beschrieben werden kann – die Förderung setzt daher einen besonderen „Vertrauensvorschuss“ voraus.

Förderumfang

Die Förderdauer beträgt 5 Jahre. Für diesen Zeitraum können insgesamt 500.000 € bis 1,25 Mio. € beantragt werden; die Mittel können u. a. Personal, Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisen und Publikationskosten abdecken.

Antragsberechtigung und Fristen

Antragsberechtigt sind grundsätzlich berufene bzw. berufbare Wissenschaftler*innen. Wissenschaftlerinnen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen können sich bewerben, wenn das Projekt nicht im Rahmen der regulären Institutionsarbeit durchgeführt werden kann; Anträge können jederzeit eingereicht werden. In Abgrenzung zu anderen DFG Anträgen stehen beim Reinhart-Koselleck weniger ein ausgearbeiteter Projektplan als vielmehr die wissenschaftliche Exzellenz der antragstellenden Person und das transformative Potential der Projektidee im Vordergrund.

Auswahlverfahren

Das Reinhart-Koselleck-Programm der DFG richtet sich an ausgewiesene Spitzenforscher*innen, die besonders innovative, risikoreiche und wissenschaftlich exzellente Projekte verfolgen. Die Auswahl erfolgt in einem mehrstufigen, wettbewerblichen Verfahren mit internationaler schriftlicher Begutachtung und einer abschließenden Entscheidung durch die zuständigen DFG-Gremien auf Basis wissenschaftlicher Exzellenz und Originalität. Zentrale Auswahlkriterien sind die herausragende wissenschaftliche Reputation der antragstellenden Person sowie das außergewöhnliche, nicht inkrementelle Potenzial des Forschungsvorhabens.