Finanzierung und Organisation von Veranstaltungen
Die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen wie Tagungen oder Konferenzen bietet nicht nur eine Möglichkeit für den wissenschaftlichen Austausch, sondern auch für die Vernetzung und ggf. auch die Möglichkeit, Forschungsthemen stärker zu positionieren. Wenn Sie auf der Suche nach Möglichkeiten für die Finanzierung einer Tagung oder Konferenz sind, erhalten Sie im Folgenden erste Hinweise.
Wenn Sie an der Finanzierung eines Tagungsbesuches interessiert sind, erhalten Sie auf der Seite zur Mobilität weitere Informationen.
Finanzierungsmöglichkeiten und Fördergeber
Üblicherweise handelt es sich bei Veranstaltungsfinanzierungen um Mischfinanzierungen. Übliche Finanzierungsquellen sind die folgenden:
- Förderprogramme zur (Teil-)Finanzierung bestimmter Veranstaltungsarten: Die Förderangebote sind i.d.R. auf bestimmte Veranstaltungsformate ausgerichtet. Diese unterscheiden sich dahingehend, welche Disziplinen oder Themen gefördert werden sollen, welchen Umfang die Veranstaltung haben soll oder auch welchem Zweck die Veranstaltung dient.
- Finanzierung im Rahmen eines drittmittelgeförderten Forschungsprojekts: Sowohl bei Einzelprojekten als auch bei Verbundprojekten können oftmals finanzielle Mittel für Veranstaltungen wie Tagungen oder Workshops mitbeantragt werden.
- Spenden oder Sponsoring: Bitte kontaktieren Sie im Falle von Spenden und Sponsoring unbedingt im Vorfeld die Abteilung Drittmittel-Management und Rechtsangelegenheiten der Forschung des Dezernats Finanzen und Beschaffung per E-Mail.
Förderprofil
Die DFG-Fördermöglichkeit „Internationale wissenschaftliche Veranstaltungen und Jahrestagungen wissenschaftlicher Fachgesellschaften“ bezweckt die finanzielle Unterstützung der Durchführung international ausgerichteter wissenschaftlicher Veranstaltungen in Deutschland durch einen Zuschuss zur Deckung des Fehlbedarfs. Zusätzlich können Jahrestagungen deutscher Fachgesellschaften gefördert werden, indem Reisekostenzuschüsse für eingeladene internationale Vortragende gewährt werden.
Förderumfang
Bei internationalen wissenschaftlichen Veranstaltungen erfolgt die Förderung als Fehlbedarfszuschuss, dessen Höhe sich nach der Anzahl der teilnehmenden (in der Regel promovierten) Wissenschaftler:innen richtet und der Sach-, Personal- und Reisekosten sowie Raum- und Gerätekosten umfassen kann. Für Jahrestagungen deutscher Fachgesellschaften ist ein Zuschuss von bis zu 40 000 EUR möglich, der sich an den voraussichtlichen Reisekosten der eingeladenen internationalen Referent:innen orientiert.
Antragsberechtigung
Anträge für internationale wissenschaftliche Veranstaltungen können von Wissenschaftler:innen mit ab der Promotion gestellt werden, die an deutschen oder deutschen Forschungseinrichtungen im Ausland tätig sind. Für Jahrestagungen sind Fachgesellschaften antragsberechtigt, wobei der Antrag durch eine vertretungsberechtigte Person der Gesellschaft einzureichen ist.
Fristen und Auswahlverfahren
Die DFG braucht i.d.R. sechs Monate für die Entscheidung. Diese erfolgt administrativ auf Basis der Antragsunterlagen.
Förderprofil
Die Tagungsförderung der Fritz Thyssen Stiftung unterstützt wissenschaftliche Tagungen, vorrangig kleinere national und international ausgerichtete Veranstaltungen, um die Diskussion konkreter wissenschaftlicher Fragestellungen und die fachliche Vernetzung von Wissenschaftler:innen zu fördern. Thematisch orientiert sich die Förderung an den Förderbereichen der Stiftung wie Geschichte, Sprache & Kultur, Staat, Wirtschaft & Gesellschaft sowie Medizin und Naturwissenschaften.
Förderumfang
Gefördert werden Kosten für aktiv teilnehmende Wissenschaftler:innen, darunter Reisekosten, Unterbringung und Verpflegung, sowie geringfügige Tagungsnebenkosten (z. B. Druck, studentische Hilfskräfte, Raumkosten) und erforderliche Kinderbetreuung; Honorare sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Antragsberechtigung
Anträge müssen von promovierten Wissenschaftler:innen an Hochschulen oder gemeinnützigen Forschungseinrichtungen gestellt werden. Die Zahl der Referent:innen sollte in der Regel 15 bis 20 Personen nicht übersteigen.
Fristen und Auswahlverfahren
Einreichungsfristen sind 28. Februar, 31. Mai, 31. August und 30. November eines Jahres; Entscheidungen werden in der Regel acht bis zehn Wochen nach Fristende getroffen. Die geplante Tagung sollte frühestens sechs Monate nach Ablauf der jeweiligen Frist stattfinden; ein gesondertes Auswahlverfahren wird durch fachgutachterliche Prüfung der Antragsunterlagen sichergestellt.
Förderprofil
Die Scoping Workshops der VolkswagenStiftung bieten Raum für intensiven wissenschaftlichen Austausch und Reflexion über den Stand und die zukünftige Entwicklung eines Forschungsgebiets, in dem bis zu etwa 30 Expert:innen gemeinsam Perspektiven, Potenziale und Entwicklungswege erarbeiten. Die Workshops sind als Arbeits- und Strategieformate konzipiert, nicht als klassische Präsentationskonferenzen, und zielen auf die Erarbeitung eines Positionspapiers zur Weiterentwicklung des Feldes.
Förderumfang
Gefördert wird die Organisation und Durchführung eines dreitägigen Workshops am Tagungszentrum Schloss Herrenhausen in Hannover, einschließlich Bereitstellung von Räumlichkeiten, technischer Infrastruktur, Verpflegung sowie Mitteln für Personal, Reisen und Sachausgaben; gegebenenfalls können auch Kosten für studentische Hilfskräfte, Reisen der Teilnehmenden und Kinderbetreuung beantragt werden.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind promovierte Wissenschaftler:innen aller Fachrichtungen mit Beschäftigung an einer deutschen Universität oder Forschungseinrichtung; internationale Beteiligung ist als Projektbeteiligte möglich, jedoch besteht keine Pflicht zur Mehrheitsbeteiligung internationaler Forschender.
Fristen und Auswahlverfahren
Einreichung der Anträge erfolgt über das Förderportal bis zu festen Stichtagen (z. B. 17. März 2026); die Auswahl erfolgt durch eine interdisziplinäre Jury, die anhand der inhaltlichen Qualität, der Zielsetzung des Workshops, des Konzepts zur Erstellung eines Positionspapiers und der Zusammensetzung des Teilnehmerkreises entscheidet, mit Bekanntgabe der Entscheidung typischerweise vier bis fünf Monate nach Antragseingang.




