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Internationale Konsortialprojekte

Sie möchten mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland gemeinsam forschen? Forschungsprojekte im internationalen Verbund können durch verschiedene Fördergeber gefördert werden. Wichtigster Fördergeber für Forschende aus Deutschland ist die Europäische Union.

Fördergeber im Vergleich

Anwendungs- und innovationsorientierte internationale Verbundforschung kann sowohl durch Ministerien als auch die EU sowie durch gemeinsame Ausschreibungen verschiedener Fördergeber gefördert werden. Die Ausschreibungen sind mit festen Einreichfristen versehen und sind themengebunden – wobei die Ausschreibungsthemen der verschiedenen Fördergeber komplementär sind. In der Regel sind mindestens drei, oft deutlich mehr, Beteiligte in die Projekte involviert. Die Beteiligung von internationalen sowie nicht-akademischen Mitgliedern ist i.d.R. nötig. Details müssen den konkreten Ausschreibungstexten entnommen werden.

Einen guten Überblick über die Förderung internationaler Konsortialprojekte bietet Kooperation international.

Förderprofil 

Verbundprojekte sind die „klassischen“ konsortialen Forschungs- und Innovationsprojekte in Horizon Europe (v. a. in Pillar II/Clustern), bei denen mehrere Partner gemeinsam ein im Arbeitsprogramm ausgeschriebenes Thema bearbeiten. Dabei sollen drängende gesellschaftliche Herausforderungen (u. a. Klima, Gesundheit, Digitalisierung) bearbeitet werden.  

Typische Actions sind:

  • RIA (Research and Innovation Action): neue Erkenntnisse/Technologien, eher forschungsnah.
  • IA (Innovation Action): näher an Demonstration/Marktaufnahme.
  • CSA (Coordination and Support Action): Koordination/Netzwerke/Support, i. d. R. ohne F&E-Kern.

Verbundprojekte richten sich an ein breites Spektrum von Akteuren – Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen (inkl. Start-ups und KMU), öffentliche Einrichtungen, NGOs und andere Organisationen aus Europa und assoziierten sowie zum Teil Drittstaaten.

Förderumfang
Üblicherweise für Universitäten 100% der Projektkosten plus 25% Overhead.

Antragsberechtigung und Fristen

Antragsberechtigt sind in der Regel rechtsfähige Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern. Die Einreichfristen sind in den Arbeitsprogrammen festgelegt und werden mit konkreten Cut-off-Daten im EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.

Besonderheiten 

Bei der Projektvorbereitung wie bei der Suche nach passenden EU-Ausschreibungen unterstützt Sie das Ressort Projektentwicklung und -management

Antrags- und Auswahlverfahren

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Funding & Tenders Portal auf Grundlage der jeweiligen Arbeitsprogramme und Call-Texte; gefordert sind in der Regel einstufige oder zweistufige Vollanträge mit fest vorgegebenem Aufbau. Die Auswahl erfolgt in einem kompetitiven, internationalen Begutachtungsverfahren anhand einheitlicher Kriterien – Exzellenz, Wirkung (Impact) sowie Qualität und Effizienz der Umsetzung –, wobei nur die bestbewerteten Projekte zur Förderung ausgewählt und anschließend in einem Grant Agreement mit der EU vertraglich verankert werden.

Auf einen ERC Synergy Grant können sich 2-4 Forschende bewerben, die ein Thema bearbeiten möchten, das nur durch die Zusammenarbeit der Forschenden erforscht werden kann (Synergie).

Zur Zielgruppe gehören sowohl exzellente Nachwuchsforschende sowie etablierte Forschende mit herausragenden wissenschaftlichen Leistungen. Die Bearbeitungszeit des Antrags – von Einreichfrist bis Projektstart – beträgt ca. 16 Monate. 10 Mio. Euro (plus 4 Mio. Euro für Großgeräte o.ä.) können für einen Zeitraum von 6 Jahren beantragt werden. Weitere Informationen zu ERC Grants finden Sie hier.

Besonderheiten 

Bei der Projektvorbereitung wie bei der Suche nach passenden EU-Ausschreibungen unterstützt Sie das Ressort Projektentwicklung und -management

Förderprofil

Das DFG-Format „Aufbau internationaler Kooperationen“ dient der Anbahnung neuer wissenschaftlicher Kooperationen mit ausländischen Partner*innen, nicht der Durchführung bereits etablierter gemeinsamer Projekte. Dafür stehen die Bausteine projektvorbereitender Workshop, Auslandsreisen und Gastaufenthalte zur Verfügung; klassische Tagungen, Sachbeihilfen oder wissenschaftliche Netzwerke sind explizit anderen Programmen vorbehalten.

Förderumfang

Gefördert werden Auslandsreisen deutscher Wissenschaftler*innen, Gastaufenthalte ausländischer Partner*innen in Deutschland (jeweils bis zu drei Monate) sowie projektvorbereitende Workshops; die Bausteine können kombiniert werden, wenn sie in engem zeitlichem Zusammenhang stehen. Die Förderung läuft maximal 12 Monate ab Bewilligung, innerhalb derer alle Maßnahmen durchgeführt sein müssen, und kann ggf. durch ausländische Partnerorganisationen kofinanziert werden.

Antragsberechtigung und -fristen

Antragsberechtigt sind promovierte Wissenschaftler*innen, die im deutschen Wissenschaftssystem tätig sind; für Angehörige außeruniversitärer Forschungseinrichtungen gelten ergänzende Regelungen im Merkblatt. Antragsfristen gibt es nicht: Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Antrags- und Auswahlverfahren

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das DFG-Portal elan unter Nutzung der spezifischen Formulare und Merkblätter zum Programm. Die Begutachtung folgt dem regulären mehrstufigen DFG-Verfahren: schriftliche Peer-Review-Gutachten, Bewertung u. a. durch Fachkollegien und anschließende Förderentscheidung durch die zuständigen DFG-Gremien/Hauptausschuss auf Wettbewerbsbasis.

Förderprofil

Interreg ist ein Förderinstrument der EU-Kohäsionspolitik zur europäischen territorialen Zusammenarbeit, das grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Kooperationsprojekte unterstützt, damit nationale Grenzen die Entwicklung von Regionen nicht behindern. In definierten Kooperationsräumen (z. B. Grenzregionen Deutschland–Nachbarstaaten) arbeiten nationale, regionale und lokale Partner gemeinsam an Projekten u. a. zu Umwelt, Mobilität, Innovation, Sozialem und guter Governance. Da die TU Dortmund nicht in einer klassischen Grenzregion liegt, die durch die Interreg Förderlinie A unterstützt wird, sind Mitglieder der Universität eher in Interreg B Förderlinien, die transnationale Zusammenarbeit unterstützen oder der Förderlinie C, die Kooperationsnetze, um die Wirksamkeit bestehender Instrumente für Regionalentwicklung zu verbessern, unterstützt, anzusiedeln.

Förderumfang

Interreg wird überwiegend aus dem EFRE finanziert und stellt EU-weit für 2021–2027 rund 8,05 Mrd. € bereit; die Programme vor Ort (z. B. Interreg Großregion, Interreg Deutschland–Nederland) verfügen über eigene Budgets in zweistelliger bzw. dreistelliger Millionenhöhe. Gefördert werden anteilig projektbezogene Kosten – typischerweise Personal, Investitionen/Infrastruktur, Sachkosten, Veranstaltungen, Kommunikation und Projektmanagement – mit Kofinanzierungsquoten von bis zu 80 %, ergänzt durch nationale/regionale Eigenmittel. 

Antragsberechtigung und -fristen

Antragsberechtigt sind in der Regel juristische Personen im jeweiligen Kooperationsraum (z. B. Gebietskörperschaften, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände, NGOs), die in grenzüberschreitenden Konsortien zusammenarbeiten; Interreg zielt explizit auf gemeinsame Programme, Projekte und Netzwerke nationaler, regionaler und lokaler Akteure. Die Antragsfristen werden von jedem Interreg-Programm selbst festgelegt und über Projektaufrufe („Calls“) veröffentlicht; es gibt daher keine einheitlichen Stichtage, sondern programmeigene, zum Teil mehrstufige Fristen.

Antrags- und Auswahlverfahren

Projektanträge werden gemäß den Vorgaben des jeweiligen Programms – meist elektronisch über Portale wie JEMS – eingereicht und durch das Gemeinsame Sekretariat bzw. die Verwaltungsbehörde formal und inhaltlich geprüft. Über die Förderung entscheiden Begleit-/Auswahl­ausschüsse der Programme, die aus Programmpartnern der beteiligten Staaten bestehen und förderfähige Projekte nach festgelegten Kriterien (z. B. Beitrag zu den Programmprioritäten, grenzüberschreitender Mehrwert, Qualität und Budgetangemessenheit) auswählen,