Internationale Konsortialprojekte
Sie möchten mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland gemeinsam forschen? Forschungsprojekte im internationalen Verbund können durch verschiedene Fördergeber gefördert werden. Wichtigster Fördergeber für Forschende aus Deutschland ist die Europäische Union.
Anwendungs- und innovationsorientierte internationale Verbundforschung kann sowohl durch Ministerien als auch die EU sowie durch gemeinsame Ausschreibungen verschiedener Fördergeber gefördert werden. Die Ausschreibungen sind mit festen Einreichfristen versehen und sind themengebunden – wobei die Ausschreibungsthemen der verschiedenen Fördergeber komplementär sind. In der Regel sind mindestens drei, oft deutlich mehr, Beteiligte in die Projekte involviert. Die Beteiligung von internationalen sowie nicht-akademischen Mitgliedern ist i.d.R. nötig. Details müssen den konkreten Ausschreibungstexten entnommen werden.
Einen guten Überblick über die Förderung internationaler Konsortialprojekte bietet Kooperation international.
Förderprofil
Verbundprojekte sind die „klassischen“ konsortialen Forschungs- und Innovationsprojekte in Horizon Europe (v. a. in Pillar II/Clustern), bei denen mehrere Partner gemeinsam ein im Arbeitsprogramm ausgeschriebenes Thema bearbeiten. Dabei sollen drängende gesellschaftliche Herausforderungen (u. a. Klima, Gesundheit, Digitalisierung) bearbeitet werden.
Typische Actions sind:
- RIA (Research and Innovation Action): neue Erkenntnisse/Technologien, eher forschungsnah.
- IA (Innovation Action): näher an Demonstration/Marktaufnahme.
- CSA (Coordination and Support Action): Koordination/Netzwerke/Support, i. d. R. ohne F&E-Kern.
Die jeweils aktuellen Ausschreibungen finden sich im Funding and Tenders Portal. Verbundprojekte richten sich an ein breites Spektrum von Akteuren – Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen (inkl. Start-ups und KMU), öffentliche Einrichtungen, NGOs und andere Organisationen aus Europa und assoziierten sowie zum Teil Drittstaaten.
Umfang
Üblicherweise für Universitäten 100% der Projektkosten plus 25% Overhead.
Antragsberechtigung und Fristen
Antragsberechtigt sind in der Regel rechtsfähige Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern. Die Einreichfristen sind in den Arbeitsprogrammen festgelegt und werden mit konkreten Cut-off-Daten im EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
Besonderheiten
Bei der Projektvorbereitung wie bei der Suche nach passenden EU-Ausschreibungen unterstützt Sie das Ressort Projektentwicklung und -management.
Auswahlverfahren
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Funding & Tenders Portal auf Grundlage der jeweiligen Arbeitsprogramme und Call-Texte; gefordert sind in der Regel einstufige oder zweistufige Vollanträge mit fest vorgegebenem Aufbau. Die Auswahl erfolgt in einem kompetitiven, internationalen Begutachtungsverfahren anhand einheitlicher Kriterien – Exzellenz, Wirkung (Impact) sowie Qualität und Effizienz der Umsetzung –, wobei nur die bestbewerteten Projekte zur Förderung ausgewählt und anschließend in einem Grant Agreement mit der EU vertraglich verankert werden.
Förderprofil
Der ERC Synergy Grant richtet sich an Gruppen von zwei bis maximal vier Principal Investigators (PIs), die gemeinsam ein so ambitioniertes Forschungsproblem angehen wollen, dass es nicht von einer einzelnen Person bzw. einem einzelnen Team allein bearbeitet werden kann. Gefördert werden bottom‑up, themenoffene Vorhaben in allen Forschungsfeldern, bei denen die PIs komplementäre Fähigkeiten und Ressourcen einbringen und ein „outstanding intrinsic synergetic effect“ nachweisen.
Förderumfang
Synergy Grants können bis zu 10 Mio. Euro (plus 4 Mio. Euro für Großgeräte o.ä.) für eine Laufzeit von bis zu sechs Jahren umfassen.
Antragsberechtigung und Fristen
Antragsberechtigt ist eine Gruppe von zwei bis vier PIs mit einem zur Karrierestufe passenden, kompetitiven Track Record; es gibt keine spezifischen formalen Kriterien zur akademischen Ausbildung. Die Forschung wird an einer oder mehreren öffentlichen oder privaten Host Institutions in einem EU‑Mitgliedstaat oder assoziierten Land durchgeführt (eine PI‑Person kann von einer Institution außerhalb der EU/assoziierten Länder kommen), wobei alle HIs sich schriftlich zur Unterstützung verpflichten müssen. Anträge können nur als Antwort auf einen Call for Proposals gestellt werden; der ERC veröffentlicht jährlich Ausschreibungen, und vollständige Anträge (Formulare, Forschungsantrag, Anhänge) müssen bis zum jeweiligen Stichtag über das EU Funding & Tenders Portal eingereicht werden, wobei Fristen nicht verschoben werden können.
Auswahlverfahren
Es gibt eine einfache Einreichung des Vollantrags, gefolgt von einer dreistufigen Evaluation inklusive Interviews; das Verfahren ist speziell auf komplexe Synergie‑Projekte zugeschnitten und arbeitet ohne vorab definierte fachliche Panels. Internationale Gutachter:innen bewerten die Anträge ausschließlich nach dem Kriterium „scientific excellence“, bezogen sowohl auf das Projekt als auch auf die PIs und die Synergie.
Besonderheiten
Bei der Projektvorbereitung wie bei der Suche nach passenden EU-Ausschreibungen unterstützt Sie das Ressort Projektentwicklung und -management. Weitere allgemeine Informationen zu ERC Grants finden Sie hier.
Förderprofil
Das DFG-Format „Aufbau internationaler Kooperationen“ dient der Anbahnung neuer wissenschaftlicher Kooperationen mit ausländischen Partner*innen, nicht der Durchführung bereits etablierter gemeinsamer Projekte. Dafür stehen die Bausteine projektvorbereitender Workshop, Auslandsreisen und Gastaufenthalte zur Verfügung; klassische Tagungen, Sachbeihilfen oder wissenschaftliche Netzwerke sind explizit anderen Programmen vorbehalten.
Förderumfang
Gefördert werden Auslandsreisen deutscher Wissenschaftler*innen, Gastaufenthalte ausländischer Partner*innen in Deutschland (jeweils bis zu drei Monate) sowie projektvorbereitende Workshops; die Bausteine können kombiniert werden, wenn sie in engem zeitlichem Zusammenhang stehen. Die Förderung läuft maximal 12 Monate ab Bewilligung, innerhalb derer alle Maßnahmen durchgeführt sein müssen, und kann ggf. durch ausländische Partnerorganisationen kofinanziert werden.
Antragsberechtigung und -fristen
Antragsberechtigt sind promovierte Wissenschaftler*innen, die im deutschen Wissenschaftssystem tätig sind; für Angehörige außeruniversitärer Forschungseinrichtungen gelten ergänzende Regelungen im Merkblatt. Antragsfristen gibt es nicht: Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Auswahlverfahren
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das DFG-Portal elan unter Nutzung der spezifischen Formulare und Merkblätter zum Programm. Die Begutachtung folgt dem regulären mehrstufigen DFG-Verfahren: schriftliche Peer-Review-Gutachten, Bewertung u. a. durch Fachkollegien und anschließende Förderentscheidung durch die zuständigen DFG-Gremien/Hauptausschuss auf Wettbewerbsbasis.
Förderprofil
Interreg ist ein Förderinstrument der EU-Kohäsionspolitik zur europäischen territorialen Zusammenarbeit, das grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Kooperationsprojekte unterstützt, damit nationale Grenzen die Entwicklung von Regionen nicht behindern. In definierten Kooperationsräumen (z. B. Grenzregionen Deutschland–Nachbarstaaten) arbeiten nationale, regionale und lokale Partner gemeinsam an Projekten u. a. zu Umwelt, Mobilität, Innovation, Sozialem und guter Governance. Da die TU Dortmund nicht in einer klassischen Grenzregion liegt, die durch die Interreg Förderlinie A unterstützt wird, sind Mitglieder der Universität eher in Interreg B Förderlinien, die transnationale Zusammenarbeit unterstützen oder der Förderlinie C, die Kooperationsnetze, um die Wirksamkeit bestehender Instrumente für Regionalentwicklung zu verbessern, unterstützt, anzusiedeln.
Umfang
Interreg wird überwiegend aus dem EFRE finanziert und stellt EU-weit für 2021–2027 rund 8,05 Mrd. € bereit; die Programme vor Ort (z. B. Interreg Großregion, Interreg Deutschland–Nederland) verfügen über eigene Budgets in zweistelliger bzw. dreistelliger Millionenhöhe. Gefördert werden anteilig projektbezogene Kosten – typischerweise Personal, Investitionen/Infrastruktur, Sachkosten, Veranstaltungen, Kommunikation und Projektmanagement – mit Kofinanzierungsquoten von bis zu 80 %, ergänzt durch nationale/regionale Eigenmittel.
Antragsberechtigung und -fristen
Antragsberechtigt sind in der Regel juristische Personen im jeweiligen Kooperationsraum (z. B. Gebietskörperschaften, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände, NGOs), die in grenzüberschreitenden Konsortien zusammenarbeiten; Interreg zielt explizit auf gemeinsame Programme, Projekte und Netzwerke nationaler, regionaler und lokaler Akteure. Die Antragsfristen werden von jedem Interreg-Programm selbst festgelegt und über Projektaufrufe („Calls“) veröffentlicht; es gibt daher keine einheitlichen Stichtage, sondern programmeigene, zum Teil mehrstufige Fristen.
Auswahlverfahren
Projektanträge werden gemäß den Vorgaben des jeweiligen Programms – meist elektronisch über Portale wie JEMS – eingereicht und durch das Gemeinsame Sekretariat bzw. die Verwaltungsbehörde formal und inhaltlich geprüft. Über die Förderung entscheiden Begleit-/Auswahlausschüsse der Programme, die aus Programmpartnern der beteiligten Staaten bestehen und förderfähige Projekte nach festgelegten Kriterien (z. B. Beitrag zu den Programmprioritäten, grenzüberschreitender Mehrwert, Qualität und Budgetangemessenheit) auswählen.




