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DFG Sonderforschungsbereiche (SFB) und Transregios (TRR)

Sonderforschungsbereiche (SFB) und ihre ortsverteilte Variante Transregio (TRR) stellen die prestigeträchtigste (Regel-)Förderung der DFG dar. Sonderforschungsbereiche sind große, themenoffene und disziplinenübergreifende Forschungsverbünde, die den beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eine längerfristige Auseinandersetzung mit innovativen, grundlagenorientierten Fragestellungen erlauben. Ein Sonderforschungsbereich ist eine Auszeichnung des internationalen Niveaus der Forschung und fungiert als strukturbildendes Element und Forschungsschwerpunkt der Universität. Ein SFB/TRR setzt sich aus einzelnen/kohärenten Teilprojekten zusammen. Der oder die Sprecher*in muss fachlich besonders augeswiesen sein und über entsprechende Leitungskompetenz verfügen. Ein SFB/TRR hat eine besondere Bedeutung für die Strukturbildung an der/den antragstellende/n Universität/en.

Kurzbeschreibung

Förderprofil

Sonderforschungsbereiche (SFB) sind langfristige, fächerübergreifende Forschungsverbünde an Hochschulen (ggf. als TRR mit 2–3 antragstellenden Hochschulen), die ein gemeinsames Forschungsprogramm mit vielen vernetzten Teilprojekten bearbeiten und der Schwerpunkt- und Strukturbildung dienen.

Förderdauer: bis zu 12 Jahre, aufgeteilt in Förderperioden von vier Jahre.

Förderumfang

Der Umfang richtet sich nach dem Forschungsprogramm (keine pauschale „Deckelsumme“).

Antragstellung & Fristen

Neuantrag: keine Einreichungsfrist; aber Skizze und Beratungsgespräch sind Voraussetzung für die Aufforderung zur Vollantragstellung.

Fortsetzungsantrag: innerhalb des letzten Jahres der laufenden Förderperiode.

Auswahlverfahren

Zweistufiges Antragsverfahren auf Basis einer Skizze und eines Vollantrags sowie einer Begehung.

Spezifika in der Beantragung von SFB/TRR

Die Beantragung von Sonderforschungsbereichen erfolgt in einem aufwendigen zweistufigen Antragsprozess, der eine sorgfältige Abstimmung aller Beteiligten an der Universität erfordert. Insgesamt dauert der Prozess rd. 2 Jahre bis zur Bewilligung. Die Entscheidungen über die Einrichtung werden bei der DFG nur zweimal im Jahr getroffen – Ende Mai und Ende November, daran richtet sich der Zeitplan aus.

Bei DFG Verbundprojekten begleitet das Referat Forschungsförderung die Antragstellung über den gesamten Prozess hinweg. Bitte nehmen Sie frühzeitig, schon in der Planungsphase Kontakt zu uns auf. Einige Wochen vor der Einreichung vereinbaren wir ein Abstimmungsgespräch im Rektorat. 

Hier finden Sie ein Merkbatt mit den wichtigsten Informationen zur SFB Beantragung. Weitere Informationen zum Antragsprozess finden Sie im Reiter Antragsprozesse.

Frühe Phase

In einer frühen Phase der Ideen- und Konsortialfindung unterstützt das Rektorat Sie. Ansprechpartnerin in der För­der­be­ra­tung ist Dr. Ronja Scholz. Weitere Informationen finden Sie hier