Oft gefragt
Im Folgenden finden Sie Erläuterungen zu häufigen Fragen zur Antragstellung:
Wie bekomme ich einen Preis für meine Forschung?
Wissenschaftspreise honorieren besondere wissenschaftliche Leistungen in Forschung und/oder Lehre und richten sich an unterschiedliche Karrierephase. Sie werden von den großen Fördermittelgebern wie der DFG genauso vergeben wie von Stiftungen, Verbänden oder Unternehmen. Mit solchen Auszeichnungen stärken Sie Ihr Forschungsprofil und verschaffen sich einen Vorteil bei Bewerbung und Drittmitteleinwerbung.
Die TU Dortmund selbst vergibt zahlreiche Preise. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei vielen Preisen können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht selbst bewerben; vielmehr bedarf es der Nominierung durch Dritte – oftmals durch die Hochschulleitung. Wenden Sie sich bei Fragen auch gerne per E-Mail an Dr. Claudia Breit, Stabstelle Hochschul- und Forschungsentwicklung.
Bei Preisen, welche die Selbstbewerbung zulassen, unterstützt Sie das Team des Referat Forschungsförderung gerne bei der Antragstellung.
Auf folgenden Internetseiten können Sie sich selbst zu Preisen informieren:
- Academics-Datenbank der Wissenschaftspreise
- Informationsdienst Forschung, Internationales, Transfer – FIT für die Wissenschaft
Darüber hinaus erhalten Sie über den Verteiler Forschungs- und Nachwuchsförderung regelmäßig aktuelle Ausschreibungen für Ihr Fachgebiet.
Infomationen zu inhaltlichen Fragen
Gibt es Hilfe Formulierungshilfen zu Querschnittsthemen?
Erläuterungen und Anregungen zu diversen relevanten Querschnittsthemen finden Sie in folgendem Dokument im Serviceportal.
Das Dokument richtet sich an Mitglieder der TU Dortmund, die Drittmittelanträge vorbereiten. Es soll bei der Erstellung solcher Anträge unterstützen, insbesondere bei der Berücksichtigung von nichtwissenschaftlichen Begutachtungskriterien, die neben der Forschungsidee und Expertise immer wichtiger werden. Das Dokument bietet Informationen zu den vorhandenen Strukturen und Unterstützungsangeboten der TU Dortmund in Bezug auf verschiedene Querschnittsthemen. Außerdem enthält es allgemeine Informationen über die TU Dortmund, wie Zahlen und Fakten, die in den Anträgen verwendet werden können. Bei Fragen weden Sie sich gerne jederzeit an das Team der Förderberatung.
Der individualisiert abonnierbare Informationsdienst Forschung, Internationales, Transfer – FIT für die Wissenschaft bündelt aktuelle Ausschreibungen der verschiedensten Fördergeber. Diese Ausschreibungen können Sie nach persönlichen Wünschen filtern, etwa nach Fachgebiet, Karrierestufe oder Fördergeber. Sie können außerdem frei entscheiden, wie häufig und an welchen Wochentagen Sie den FIT-Newsletter erhalten wollen. FIT deckt einen Großteil der verfügbaren Formate ab. Ausnahme sind Ministeriale Formate, die leider nicht immer erfasst werden; sollten Sie sich für die Förderausschreibungen eines bestimmten Ministeriums interessieren, empfehlen wir Ihnen, den jeweiligen RSS-Feed zu abonnieren (sprechen Sie uns gerne an).
Für Angehörige der TU Dortmund ist der individualisierbare FIT-Newsletter kostenfrei.
Informationen zu formalen Fragen
Einige Förderformate erfordern das Aufbringen von Eigenanteilen. Hierzu ist zwingend eine frühzeitige Beratung sowie bereits zu Beginn der Antragstellung eine Einbeziehung der Abteilung Drittmittelmanagement und Rechtsangelegenheiten der Forschung notwendig.
Die Übernahme von Eigenanteilen erfolgt grundsätzlich durch die antragstellende Projektleitung (formal durch die Fakultät); zentrale Fördertöpfe stehen nicht zur Verfügung.
Falls Eigenanteile in Form freier Drittmittel erbracht werden müssen und diese an der antragstellenden Fakultät nicht zur Verfügung stehen, können nach Einzelfallprüfung ggf. kleinere Summen (<100.000 Euro) freier Drittmittel im Tausch gegen gleichwertige andere Mittel der Projektleitung bereitgestellt werden.
Die Skizzenphase ist für die Begutachtung die entscheidendste! Hier wird die stärkste Auslese betrieben. Im Regelfall kann die beantragte Fördersumme der Skizzenphase im Vollantrag nicht überschritten werden.
Eine rechtsverbindliche Unterschrift kann nur durch das Rektorat oder in Vertretung durch die Abteilung Drittmittel-Management und Rechtsangelegenheiten der Forschung des Dezernats Finanzen und Beschaffung erfolgen. Voraussetzung hierfür ist eine formale Prüfung des finanziell und formell finalen Antrags durch das Drittmittel-Management (10 Werktage aufgrund ggf. notwendiger Abstimmungen).
Die Overheads, bei der DFG als Programmpauschale, bei Bundesministerien als Projektpauschale bezeichnet, dienen dazu, die sogenannten indirekten Projektkosten zu decken (wie z.B. Bereitstellung der Büros und der Arbeitsplätze, der Verwaltungseinrichtungen, die das Vorhaben unterstützen etc.). Über die Verwendung der Overheads entscheidet die Hochschule autonom, allerdings darf er nur für indirekte Kosten – und nicht zur Verstärkung der Projektmittel – verausgabt werden. Der Overhead steht daher nicht den Projektleiterinnen und Projektleitern zur Verfügung.
Eine Antragstellung bei Fördergebern, die keine Overheads zahlen, ist grundsätzlich möglich. Wenn Fördergeber die Beantragung von Overheads freistellen, müssen diese aber in voller Höhe beantragt werden.
EU-Verbundprojekte zeichnen sich durch die komplementäre Zusammensetzung des Konsortiums aus. Fehlt noch eine Expertise in Ihrem Konsortium, bieten wir Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Partnern an, z.B. über die Partner-Suchfunktion des Funding & Tenders Portal.
Die Bestimmungen richten sich nach § 44 Abs. 1 HG NRW.
Ja, das Ressort Projektentwicklung und -management unterstützt Sie gerne und übernimmt das EU Projektmanagement in allen Projektphasen.
Wichtige Hinweise und Merkblätter zur Projektkalkulation und -durchführung finden Sie im Serviceportal.




