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Projektleitung und eigene Stelle

Im Rahmen einer Projektfinanzierung können Postdocs bei einigen Fördergebern ihre eigene Stelle einwerben. Neben der eigenen Stelle werden in diesen Formaten häufig auch Sach- und weitere Personalmittel finanziert.

Förderprofil 
Die Walter Benjamin-Stelle (Inland) ermöglicht besonders qualifizierten Wissenschaftler*innen in der frühen Postdoc-Phase nach der Promotion, ein eigenes, nicht weisungsabhängiges Forschungsvorhaben an einer Forschungseinrichtung in Deutschland umzusetzen. Zugleich soll sie die für diese Karrierephase typische thematische Weiterentwicklung und Mobilität unterstützen und durch die Einbettung in eine geeignete Forschungsumgebung sowie konkrete Karriereunterstützung (Mentoring/Integration vor Ort) den nächsten Karriereschritt fördern.

Förderumfang
Gefördert wird die Finanzierung eines Beschäftigungsverhältnisses (Postdoktorand*in) an einer Forschungseinrichtung in Deutschland; Lehre ist nur in begrenztem, karriereförderlichem Umfang vorgesehen, wissenschaftsfremde Dienstleistungen sind in der DFG-Arbeitszeit ausgeschlossen. Zusätzlich gibt es – unabhängig vom Modul – einen monatlichen pauschalierten Sachkostenzuschuss für Sach-/Reise- und Publikationskosten sowie ggf. erhöhte Publikationskosten für Buchpublikationen; weitere notwendige Sach-/Projektmittel müssen i. d. R. durch die Gasteinrichtung bereitgestellt werden.

Antragsberechtigung und Fristen
Antragsberechtigt sind Promovierte in der frühen Postdoc-Phase; für die Inlands-Stelle bestehen darüber hinaus keine weiteren personenbezogenen Einschränkungen, es wird jedoch im Regelfall ein Wechsel in ein neues wissenschaftliches Umfeld erwartet (Verbleib/Rückkehr nur mit besonderer Begründung und erkennbarer thematischer Weiterentwicklung). Anträge können jederzeit eingereicht werden; die Förderung ist grundsätzlich bis zu 2 Jahre vorgesehen (Ausnahmen/Verlängerungen nur eng begrenzt).

Antrags- und Auswahlverfahren
Die Antragstellung erfolgt bei der DFG mit dem Forschungsvorhaben und den erforderlichen Anlagen; für die Walter Benjamin-Stelle braucht es insbesondere eine Arbeitgebererklärung der aufnehmenden Einrichtung sowie eine formlose Stellungnahme der/des aufnehmenden Wissenschaftler*in, die die geplante Karriereunterstützung konkret beschreibt. Die Auswahl erfolgt in einem kompetitiven Begutachtungsverfahren: Bewertet werden u. a. Qualität/Originalität des Vorhabens, Qualifikation und Potenzial der antragstellenden Person, Begründung der Gasteinrichtung (inkl. Mobilität) sowie die zugesicherten Unterstützungsleistungen vor Ort.

Förderprofil

Im Rahmen der DFG Sachbeihilfe können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Mittel zur Finanzierung der eigenen Stelle als Projektleiter*in einwerben, um ein klar abgegrenztes Forschungsvorhaben eigenständig durchzuführen. Ziel ist, dass sich die Antragstellenden in der von der DFG finanzierten Arbeitszeit ausschließlich dem beantragten Projekt an einer deutschen Forschungseinrichtung widmen.

Förderumfang
Gefördert werden Mittel zur Finanzierung der eigenen Stelle für die Dauer des Projekts. Die Sachbeihilfe ist in der Regel auf bis zu drei Jahre angelegt; anschließend kann ein Fortsetzungsantrag für bis zu weitere drei Jahre gestellt werden (projektspezifisch, abhängig vom Vorhaben).

Antragsberechtigung und Fristen
Die Sachbeihilfe richtet sich an alle Personen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung; die Eigene Stelle wird im Rahmen eines Sachbeihilfe-Projektantrags beantragt und setzt voraus, dass das Vorhaben thematisch und zeitlich klar begrenzt ist. Anträge können grundsätzlich jederzeit eingereicht werden (keine festen Stichtage im Normalverfahren der Sachbeihilfe).

Antrags- und Auswahlverfahren
Die Begutachtung erfolgt durch externe Gutachter*innen der eigenen Disziplin.

Förderprofil
Die Projektförderung der Fritz Thyssen Stiftung richtet sich an Wissenschaftler*innen aus den Geistes- und Sozialwissenschaften sowie der Biomedizin und unterstützt sachlich und zeitlich begrenzte Forschungsvorhaben. Thematisch muss das Projekt in die Förderbereiche der Stiftung passen (Geschichte, Sprache & Kultur; Staat, Wirtschaft & Gesellschaft; Medizin und Naturwissenschaften)interdisziplinäre Projekte sind ausdrücklich willkommen, und in der Regel wird ein Bezug zum deutschen Wissenschaftssystem erwartet.

Förderumfang
Gefördert werden je nach Projekt u. a. Personal-, Sach- und Reisemittel; die Projektlaufzeit kann in der Regel bis zu drei Jahre betragen. Üblicherweise werden zunächst Mittel für zwei Jahre bewilligt; für ein drittes Abschlussjahr ist ggf. ein Verlängerungsantrag zu stellen.

Antragsberechtigung und Fristen
Anträge können grundsätzlich nur aus einer Hochschule bzw. gemeinnützigen Forschungseinrichtung heraus gestellt werden; sie können von einer oder mehreren promovierten/habilitierten Personen eingereicht werden, Projektmitarbeitende können nicht als Antragstellende auftreten. Für die Projektförderung gelten feste Stichtage: 1. Februar (Entscheidung in der Sommersitzung der Stiftungsgremien im Juni) und 1. September (Wintersitzung im Februar); maßgeblich ist der Poststempel.

Antrags- und Auswahlverfahren
Inhaltlich wird der Antrag zur Entlastung der Fachgutachter*innen nicht parallel bei anderen Förderinstitutionen bearbeitet; die Förderentscheidung erfolgt im Rahmen der genannten Sitzungen der Stiftungsgremien.

Förderprofil

PRIME („Postdoctoral Researchers International Mobility Experience“) fördert die internationale Mobilität in der Postdoc-Phase über befristete Beschäftigungen an deutschen Hochschulen und richtet sich an Postdocs, die ihre langfristige berufliche Perspektive in Deutschland sehen. Das Programm ist themenoffen und steht Bewerber:innen mit überdurchschnittlicher Qualifikation aus allen Fachrichtungen offen.

Förderumfang

Gefördert wird ein 18-monatiger Arbeitsvertrag an einer deutschen Hochschule, der eine 12-monatige Auslandsphase und eine 6-monatige Reintegrations-/Rückkehrphase in Deutschland umfasst. Während der 18 Monate erhalten Geförderte ein reguläres Gehalt; für die 12 Monate im Ausland kommt eine zusätzliche Auslandszulage hinzu.

Antragsstellung, Fristen

Bewerben können sich Postdocs mit sehr guten/exzellenten Promotionsleistungen; möglich ist eine Bewerbung unabhängig von Nationalität und aktuellem Wohnsitz (mit ggf. länderspezifischen Einschränkungen beim Zielland je nach Staatsangehörigkeit/Wohnsitz). Die jährliche Deadline liegt laut FAQ am letzten Werktag im August.

Auswahlverfahren

PRIME ist sehr kompetitiv; die Auswahl basiert auf externen Gutachten, auf deren Grundlage eine interdisziplinäre Auswahlkommission die finale Bewertung vornimmt und eine Rangliste erstellt (die verfügbaren Mittel bestimmen Zahl der Bewilligungen und Reserveplätze).