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Forschungsgruppen

In einer Forschungsgruppe arbeiten mehrere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Projekten, die gemeinsam eine übergreifende Fragestellung thematisieren. Die enge Zusammenarbeit stärkt Kooperationen und ermöglicht die Bearbeitung komplexer und innovativer Themenfelder, die über eine Einzelförderung weit hinausgehen. Das Format erfordert eine gute Vernetzung der Beteiligten im Vorfeld sowie eine langfristige und strategische Planung.

Die Begutachtungskriterien orientierten sich an einer DFG-Sachbeihilfe, zusätzlich muss jedoch vor allem das wissenschaftliche Gesamtkonzept überzeugen.

Förderprofil: DFG-Forschungsgruppen sind enge Arbeitsbündnisse mehrerer herausragender Wissenschaftler*innen, die gemeinsam eine klar umrissene Forschungsaufgabe bearbeiten, deren Umfang die Möglichkeiten einer Einzelförderung deutlich übersteigt. Sie sind in der Regel auf etwa acht Jahre angelegt, dienen der Etablierung neuer Arbeitsrichtungen und bieten besonders auch Forschenden in frühen Karrierephasen strukturierte Entwicklungs- und Kooperationsmöglichkeiten, inkl. Einbindung außeruniversitärer Partner und internationaler Zusammenarbeit.

Förderumfang: Gefördert werden typischerweise mehrere koordiniert arbeitende Teilprojekte (meist einstellige Anzahl), inklusive Personal- und Sachmittel, mit flexibler Ausgestaltung je nach Fragestellung, Fachgebiet und angestrebtem strukturbildendem Effekt. Die Gesamtförderdauer beträgt in der Regel bis zu 8 Jahre in zwei Förderperioden à 4 Jahre.

Antragsberechtigung und Fristen: Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen aller Disziplinen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener Promotion. Antragsskizzen können fortlaufend eingereicht werden, eine frühzeitige Abstimmung des Zeitplans mit der DFG-Geschäftsstelle wird empfohlen.

Besonderheiten: Bei DFG Verbundprojekten begleitet das Referat Forschungsförderung die Antragstellung über den gesamten Prozess hinweg. Bitte nehmen Sie frühzeitig, schon in der Planungsphase Kontakt zu uns auf. Einige Wochen vor der Einreichung vereinbaren wir ein Abstimmungsgespräch im Rektorat.

Antrags- und Auswahlverfahren: Zweistufiges Antragsverfahren: Die designierte Sprecherin oder der designierte Sprecher reichen zunächst eine Antragsskizze ein, die von mindestens zwei externen Expert*innen begutachtet und anschließend im zuständigen Fachkollegium beraten wird; auf Grundlage der Fachkollegiumsempfehlung entscheidet der DFG-Senat, ob ein Einrichtungsantrag ausgearbeitet werden soll. Einrichtungs- und Fortsetzungsanträge werden dann in einer Begutachtungsgruppe mit externen Gutachter*innen, Fachkollegiumsmitgliedern und einem Senatsmitglied diskutiert; auf Basis dieser Begutachtung entscheidet der Hauptausschuss der DFG, der hierzu viermal jährlich tagt, über die (weitere) Förderung.

Förderprofil: Kolleg-Forschungsgruppen ermöglichen das Zusammenwirken besonders ausgewiesener Wissenschaftler*innen zur Weiterentwicklung eines geistes- oder sozialwissenschaftlichen Forschungsthemas an einem Ort; sie sind immer an einer Hochschule angesiedelt. Das Thema soll so weit gefasst sein, dass es vorhandene Stärken vor Ort bündelt, individuelle Forschungsvorhaben integriert und durch eine offene bzw. neuartige Fragestellung hohe internationale Sichtbarkeit und Ausstrahlung entfalten kann.

Förderumfang: Gefördert wird eine kleine Gruppe von in der Regel zwei bis drei verantwortlichen Wissenschaftler*innen, die in intensiver eigener Forschung mit einem strukturierten Fellow-Programm für nationale und internationale Gäste (Aufenthalte bis zu zwei Jahren) verbunden ist. Die Förderdauer beträgt bis zu acht Jahre; beantragt werden können – über verschiedene DFG-Module – insbesondere Mittel für Freistellungen der Leitenden, Fellows, Personal, Sachmittel, Veranstaltungen sowie Verbundmittel und Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit und des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Antragsberechtigung und Fristen: Antragsberechtigt sind besonders ausgewiesene Wissenschaftler*innen der Geistes- und Sozialwissenschaften an deutschen Hochschulen, die eine Kolleg-Forschungsgruppe leiten möchten. Die Ausschreibungen sind in der Regel durch DFG-Informationen zur Wissenschaft (Info für die Wissenschaft) mit konkreten Einreichfristen für Antragsskizzen definiert; auf Grundlage einer obligatorischen Beratung durch die DFG-Geschäftsstelle werden Skizzen bis zu einem jeweils genannten Stichtag entgegengenommen.

Besonderheiten: Bei DFG Verbundprojekten begleitet das Referat Forschungsförderung die Antragstellung über den gesamten Prozess hinweg. Bitte nehmen Sie frühzeitig, schon in der Planungsphase Kontakt zu uns auf. Einige Wochen vor der Einreichung vereinbaren wir ein Abstimmungsgespräch im Rektorat.

Antrags- und Auswahlverfahren: Antragsberechtigt sind besonders ausgewiesene Wissenschaftler*innen der Geistes- und Sozialwissenschaften an deutschen Hochschulen, die eine Kolleg-Forschungsgruppe leiten möchten. Die Ausschreibungen mit konkreten Einreichfristen für Antragsskizzen definiert; auf Grundlage einer obligatorischen Beratung durch die DFG-Geschäftsstelle werden Skizzen bis zu einem jeweils genannten Stichtag entgegengenommen. Die Antragsskizzen werden von einer Begutachtungsgruppe unter Beteiligung von Fachkollegiat*innen beraten. Auf Grundlage der Stellungnahme dieser Begutachtungsgruppe entscheidet der Senat der DFG, ob in einem zweiten Schritt ein Einrichtungsantrag vorgelegt werden
soll.