Promovierendenausbildung in Graduierten- und Promotionskollegs
Promotionskollegs oder auch Graduiertenkollegs sind als Verbund mit einem gemeinsamen Forschungsprogramm angelegt und dienen der strukturierten Qualifizierung der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler.
Innerhalb der Kollegs arbeiten die Promovierenden für einen bestimmten Zeitraum an gemeinsamen, meist interdisziplinären Forschungsthemen. Für die Doktorandinnen und Doktoranden ergibt sich der Vorteil eines besonderen Qualifizierungsprogramms und der Betreuung innerhalb des Verbundes. Für Antragstellende sind Promotions-/Graduiertenkollegs attraktiv aufgrund der kooperativen Bearbeitung interdisziplinärer Forschungsthemen über einen längeren Zeitraum (DFG Graduiertenkollegs beispielsweise bis zu 9 Jahren). Sie dienen damit der Universität ihr Profil mit Bezug die Promovierendenausbildung in einem bestimmten Themenbereich zu schärfen. Internationale und/oder Praxispartnerinnen und -partner können in die Verbünde i.d.R. integriert werden.
DFG Graduiertenkolleg und MSCA Doctoral Networks
Anträge auf Promotionskollegs können bei verschiedenen Fördermittelgebern gestellt werden. Die gängigsten, themenoffenen Programme DFG Graduiertenkolleg und MSCA Doctoral Networks werden im Folgenden näher beleuchtet.
Förderprofil: Strukturierte Promotionsförderung mit einem thematisch fokussiertes Forschungsprogramm auf hohem, international sichtbarem Niveau; Interdisziplinarität ist erwünscht. Das GRK stellt ein strukturiertes Qualifizierungs- und Betreuungskonzept. Ziel ist die frühe wissenschaftliche Selbstständigkeit, die Verkürzung der Promotionsdauer und die Vorbereitung auf den internationalen Wissenschafts- und Arbeitsmarkt. Es besteht auch die Möglichkeit ein Graduiertenkolleg mit internationalen Partnern durchzuführen (IGRK).
Förderumfang: Max. 9 Jahre (5 + 4) Stellen für Promovierende sowie in einem begrenztem Umfang Sachmittel. Die Gruppe der Wissenschaftler*innen, die das Graduiertenkolleg trägt, sollte zwischen fünf und zehn Mitglieder umfassen. Die verantwortliche Beteiligung von Wissenschaftler*innen, die sich in früheren Karrierephasen befinden, ist ausdrücklich erwünscht.
Besonderheiten: Bei DFG Verbundprojekten begleitet das Referat Forschungsförderung die Antragstellung über den gesamten Prozess hinweg. Bitte nehmen Sie frühzeitig, schon in der Planungsphase Kontakt zu uns auf. Einige Wochen findet ein verpflichtendes Abstimmungsgespräch im Rektorat.
Auswahlverfahren: Zweistufiges Verfahren bestehend aus einer Skizze und Einrichtungsantrag statt.
Förderprofil: Die EU-geförderten MSCA Doctoral Networks fördern gemeinsame Promotionsprogramme internationaler Konsortien, um hochqualifizierte Promovierende auszubilden, ihre Kreativität und Innovationsfähigkeit zu stärken und ihre langfristige Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen.
Förderumfang: Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren (Joint Doctorates bis zu 5 Jahre), die Promovierende beschäftigen und ggf. weltweite Secondments ermöglichen.
Antragstellung und Fristen: Antragsberechtigt sind internationale Konsortien mit mind. drei rechtlich unabhängigen Einrichtungen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern (mindestens eine aus einem EU-Mitgliedstaat); weitere Partner aus aller Welt können ergänzt werden. Anträge werden über das Funding & Tenders Portal der EU im Rahmen der jeweils geöffneten MSCA-Doctoral-Networks-Ausschreibungen eingereicht. Neben den regulären Doctoral Networks (DN) gibt es Industrial Doctorates (DN-ID), bei denen Doktorand*innen mind. 50 % ihrer Zeit im nicht-akademischen Sektor verbringen sowie Joint Doctorates (DN-JD), die auf gemeinsame/doppelte/multiple Doktorgrade von mind. drei gradverleihenden Einrichtungen in unterschiedlichen assoziierten Staaten zielen und zusätzliche Anforderungen an gemeinsame Programme und Abschlussvereinbarungen stellen.
Auswahlverfahren: Die Auswahl erfolgt im Rahmen eines kompetitiven, begutachteten Verfahrens über das Funding & Tenders Portal auf Basis der im MSCA-Arbeitsprogramm und den Evaluationsformularen festgelegten Kriterien (z. B. Exzellenz, Impact, Qualität der Umsetzung). Resubmission-Restriktionen gelten für Anträge mit einer Bewertung von unter 80 % im vorangegangenen Call-Jahr.
Daneben gibt es auch Formate anderer Mittelgeber, die teilweise jedoch sehr spezifisch sind und nicht dauerhaft ausgeschrieben werden. Ein Beispiel hierfür ist das Programm „NRW Forschungskollegs“ des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft MKW. Daneben gibt es noch verschiedene stiftungsgeförderte Promotionskollegs, wie etwa der Hans-Böckler-Stiftung.




