Antragsprozesse an der TU Dortmund
Die TU Dortmund stellt mit Standardprozessen sicher, dass Forschende bei der Antragstellung bestmögliche Unterstützung erhalten und alle Formalia und Fristen beachtet bzw. eingehalten werden.
Allgemeiner Antragsprozess
Die TU Dortmund unterstützt Sie von der Beratung zum passenden Förderformat bis zur Bewirtschaftung der eingeworbenen Projekte. Hierbei haben Sie immer eine Hauptansprechperson:
- Vor dem Einreichen berät koordinierend das Referat Forschungsförderung,
- nach dem Einreichen das Dezernat Finanzen und Beschaffung (Abteilung Drittmittel-Management und Rechtsangelegenheiten der Forschung).
Nehmen Sie die Beratung gerne in Anspruch, sobald Sie eine Antragstellung in Erwägung ziehen. Eine Ausarbeitung ist hierzu nicht notwendig; die Idee ist bereits ausreichend. So können formale und juristische Fragen rechtzeitig geklärt werden.
Vor Einreichen des Antrags ist im Regelfall eine formale Prüfung durch die Kolleginnen und Kollegen des Dezernats Finanzen und Beschaffung erforderlich, die 10 Werktage erfordern kann. Bitte planen Sie diese Zeit in Ihre Antragerstellung ein.
Eine Darstellung des allgemeinen Antragsprozesses können Sie hier herunterladen.
Hier finden Sie eine Liste der wichtigsten Ansprechpersonen.
Antragsprozess bei DFG-Verbundprojekten
Das Referat Forschungsförderung begleitet die Antragstellung über den gesamten Prozess hinweg. Bitte nehmen Sie frühzeitig, schon in der Planungsphase Kontakt zu uns auf.
Das Rektorat bietet umfassende finanzielle Unterstützung für die Antragstellung von DFG-Verbundprojekten (SFB/TRR, GRK und FOR, Kolleg-FOR) an. Diese Unterstützung umfasst sowohl die Vorbereitung einer Projektskizze als auch die Erstellung eines Vollantrags, falls eine Finanzierung über Lehrstuhl- oder Fakultätsmittel nicht möglich ist. In der Skizzenphase können auf Antrag Mittel für eine wissenschaftliche Mitarbeiter*innenstelle (50 %) für bis zu 6 Monate bereitgestellt werden. In der Vollantragsphase kann bei Bedarf ebenfalls auf Antrag eine wissenschaftliche Mitarbeiter*innenstelle für bis zu 12 Monate finanziert werden (100 % für SFB/TRR, 50 % für GRK/FOR/Kolleg-FOR). Grundlage sind jeweils die aktuellen DFG-Personalmittelsätze (Doktorandin/Doktorand und vergleichbare). Voraussetzungen für die Förderung sind die Übernahme der Sprecherschaft, eine maßgebliche Beteiligung der TU Dortmund am Verbund sowie ein konkretes Konzept in der Skizzenphase. Die Antragsformulare erhalten Sie auf Anfrage von der Förderberatung.
Antragsprozess bei EU-Verbundprojekten
Das Referat Forschungsförderung begleitet die Antragstellung über den gesamten Prozess hinweg. Bitte nehmen Sie frühzeitig, schon in der Planungsphase Kontakt zu uns auf.
Das Rektorat unterstützt die Antragstellung für Horizon Europe EU-Verbundprojekte (RIA/IA, EIC, Missions), ERC Synergy Grants und MSCA Doctoral Networks auch finanziell, sofern eine Finanzierung durch Lehrstuhl- oder Fakultätsmittel nicht möglich ist. Bei Bedarf können bis zu 50% einer wissenschaftlichen Beschäftigtenstelle für maximal sechs Monate finanziert werden (gemäß aktuellem DFG-Personalmittelsatz für Promovierende und Vergleichbare: https://service.tu-dortmund.de/group/intra/antrag#DFG-Sachbeihilfe). Voraussetzung ist, dass die Koordination des Projekts an der TU Dortmund liegt und ein überzeugendes Konzept vorliegt. Antragsformulare sind auf Anfrage bei der Förderberatung erhältlich.
Für EU-Verbundprojekte bieten wir einen umfassenden Projektmanagement-Service an, der in der Vorbereitungsphase Unterstützung bei der Suche nach passenden Konsortialpartnern, der Koordination der Antragstellung, der Konsortialkommunikation sowie der Erstellung von Arbeitsplänen und Budgets umfasst. War Ihr Antrag erfolgreich, übernehmen wir auf Wunsch zudem einzelne Aufgaben oder das gesamte Projektmanagement und arbeiten direkt in den Projektteams mit.
Oft gefragt
Im Folgenden finden Sie Erläuterungen zu häufigen Fragen zur Antragstellung:
Einige Förderformate erfordern das Aufbringen von Eigenanteilen. Hierzu ist zwingend eine frühzeitige Beratung sowie bereits zu Beginn der Antragstellung eine Einbeziehung der Abteilung Drittmittelmanagement und Rechtsangelegenheiten der Forschung notwendig.
Die Übernahme von Eigenanteilen erfolgt grundsätzlich durch die antragstellende Projektleitung (formal durch die Fakultät); zentrale Fördertöpfe stehen nicht zur Verfügung.
Falls Eigenanteile in Form freier Drittmittel erbracht werden müssen und diese an der antragstellenden Fakultät nicht zur Verfügung stehen, können nach Einzelfallprüfung ggf. kleinere Summen (<100.000 Euro) freier Drittmittel im Tausch gegen gleichwertige andere Mittel der Projektleitung bereitgestellt werden.
Die Skizzenphase ist für die Begutachtung die entscheidendste! Hier wird die stärkste Auslese betrieben. Im Regelfall kann die beantragte Fördersumme der Skizzenphase im Vollantrag nicht überschritten werden.
Eine rechtsverbindliche Unterschrift kann nur durch das Rektorat oder in Vertretung durch die Abteilung Drittmittel-Management und Rechtsangelegenheiten der Forschung des Dezernats Finanzen und Beschaffung erfolgen. Voraussetzung hierfür ist eine formale Prüfung des finanziell und formell finalen Antrags durch das Drittmittel-Management (10 Werktage aufgrund ggf. notwendiger Abstimmungen).
Die Overheads, bei der DFG als Programmpauschale, bei Bundesministerien als Projektpauschale bezeichnet, dienen dazu, die sogenannten indirekten Projektkosten zu decken (wie z.B. Bereitstellung der Büros und der Arbeitsplätze, der Verwaltungseinrichtungen, die das Vorhaben unterstützen etc.). Über die Verwendung der Overheads entscheidet die Hochschule autonom, allerdings darf er nur für indirekte Kosten – und nicht zur Verstärkung der Projektmittel – verausgabt werden. Der Overhead steht daher nicht den Projektleiterinnen und Projektleitern zur Verfügung.
Eine Antragstellung bei Fördergebern, die keine Overheads zahlen, ist grundsätzlich möglich. Wenn Fördergeber die Beantragung von Overheads freistellen, müssen diese aber in voller Höhe beantragt werden.
Das Rektorat bietet umfassende finanzielle Unterstützung für die Antragstellung von DFG-Verbundprojekten (SFB/TRR, GRK und FOR, Kolleg-FOR) an. Diese Unterstützung umfasst sowohl die Vorbereitung einer Projektskizze als auch die Erstellung eines Vollantrags, falls eine Finanzierung über Lehrstuhl- oder Fakultätsmittel nicht möglich ist. In der Skizzenphase können auf Antrag Mittel für eine wissenschaftliche Mitarbeiter*innenstelle (50 %) für bis zu 6 Monate bereitgestellt werden. In der Vollantragsphase kann bei Bedarf ebenfalls auf Antrag eine wissenschaftliche Mitarbeiter*innenstelle für bis zu 12 Monate finanziert werden (100 % für SFB/TRR, 50 % für GRK/FOR/Kolleg-FOR). Grundlage sind jeweils die aktuellen DFG-Personalmittelsätze (Doktorandin/Doktorand und vergleichbare). Voraussetzungen für die Förderung sind die Übernahme der Sprecherschaft, eine maßgebliche Beteiligung der TU Dortmund am Verbund sowie ein konkretes Konzept in der Skizzenphase. Die Antragsformulare erhalten Sie auf Anfrage von der Förderberatung.
Das Rektorat unterstützt die Antragstellung für Horizon Europe EU-Verbundprojekte (RIA/IA, EIC, Missions), ERC Synergy Grants und MSCA Doctoral Networks auch finanziell, sofern eine Finanzierung durch Lehrstuhl- oder Fakultätsmittel nicht möglich ist. Bei Bedarf können bis zu 50% einer wissenschaftlichen Beschäftigtenstelle für maximal sechs Monate finanziert werden. Grundlage sind jeweils die aktuellen DFG-Personalmittelsätze (Doktorandin/Doktorand und vergleichbare). Voraussetzung ist, dass die Koordination des Projekts an der TU Dortmund liegt und ein überzeugendes Konzept vorliegt. Antragsformulare sind auf Anfrage bei der Förderberatung erhältlich.
Die jeweils aktuelle Version finden Sie hier: https://service.tu-dortmund.de/group/intra/hilfestellung-zur-inhaltlichen-antragsgestaltung
Das Dokument richtet sich an Mitglieder der TU Dortmund, die Drittmittelanträge vorbereiten. Es soll bei der Erstellung solcher Anträge unterstützen, insbesondere bei der Berücksichtigung von nichtwissenschaftlichen Begutachtungskriterien, die neben der Forschungsidee und Expertise immer wichtiger werden. Das Dokument bietet Informationen zu den vorhandenen Strukturen und Unterstützungsangeboten der TU Dortmund in Bezug auf verschiedene Querschnittsthemen. Außerdem enthält es allgemeine Informationen über die TU Dortmund, wie Zahlen und Fakten, die in den Anträgen verwendet werden können. Bei Fragen weden Sie sich gerne jederzeit an das Team der Förderberatung.
EU-Verbundprojekte zeichnen sich durch die komplementäre Zusammensetzung des Konsortiums aus. Fehlt noch eine Expertise in Ihrem Konsortium, bieten wir Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Partnern an, z.B. über die Partner-Suchfunktion des Funding & Tenders Portal.