Die eigene Nachwuchsgruppe
Nachwuchsgruppen stellen eigenständige Arbeitsgruppen an einer Universität oder Forschungseinrichtung (innerhalb eines Instituts oder einer Fakultät) dar. Sie werden von einer promovierten Nachwuchswissenschaftlerin bzw. einem promovierten Nachwuchswissenschaftler mit ca. 2-5 Jahren Erfahrung nach der Promotion geleitet. Der Gruppenleitung ermöglichen Nachwuchsgruppen die eigenständige Forschung und die wissenschaftliche Profilbildung. Eine Nachwuchsgruppenleitung ist ein wichtiger Schritt in Richtung der Berufbarkeit.
Die Leitung von Nachwuchsgruppen – ein Baustein der wissenschaftlichen Karriere
Die Förderung von Nachwuchsgruppen wird von verschiedenen Mittelgebern angeboten – von der DFG und der EU über Stiftungen bis hin zu Ministerien.
Die Bedingungen und der Umfang der Förderung weichen dabei mehr oder weniger stark voneinander ab. Dennoch lässt sich ein gemeinsamer Nenner der Förderformate skizzieren:
- Typische Größe: 3-5 Personen
- Typische Laufzeit: 5-6 Jahre
- Typische Ausstattung: rd. 1,5 Mio. Euro
Mit der Leitung einer Nachwuchsgruppe erhalten Sie beste Voraussetzungen für eine Berufung als Hochschullehrer*in, im Regelfall wird eine Nachwuchsgruppenleitung als habilitationsäquivalente Leistung anerkannt (je nach Fachgebiet). Im Einzelnen bedeutet das:
- Unabhängige Forschung
- Eigenes Budget = eigene Drittmittel
- Eigenverantwortliche Leitung einer eigenen Arbeitsgruppe
- Genehmigung zur selbstständigen Betreuung von Promovierenden (Erstgutachter*in Promotion)
- Reputation

Überblick über die unterschiedlichen Förderprogramme
mind. 2 bis max. 4 Jahre Forschungserfahrung nach der Promotion (+ 2 Jahre pro Kind)
- 6 (3+3) Jahre, ca. 1-1,5 Mio. Euro (Erfahrungswerte)
- substanzielle internationale Forschungserfahrung
- anspruchsvolle Veröffentlichungen in international hochrangigen Zeitschriften o.ä.
- nur in Ausnahmefällen: Rückkehr an den Ort der Promotion
- Bewerbungen auch von Juniorprofessor*innen in befristeter Anstellung und früher Phase möglich
- ohne Einreichungsfrist
Exzellente Nachwuchswissenschaftler*innen mit 2-7 Jahren Forschungserfahrung nach der Promotion
- 1,5 Mio. Euro (zzgl. 500.000 Euro Geräte) für 5 Jahre
- (je nach Karrierezeitpunkt) mind. 1 „wichtige“ Publikation ohne Promotionsbetreuer*in
- Weitere Benchmarks:
- Publikation mit Erstautorenschaft
- Vorträge auf internationalen Konferenzen
- vielversprechende wissenschaftliche Erfolgsbilanz (Preise, Ehrungen)
- ausgezeichnetes innovatives Forschungsvorhaben
- Fristen beachten
Auch Land und Bund fördern Nachwuchsgruppen innerhalb Ihrer fachlichen Rahmenprogramme und im Zuge bestimmter Ausschreibungen. Bei den ministerial geförderten Nachwuchsgruppen ist Folgendes zu beachten:
- anwendungsorientierte Grundlagenforschung
- Passung der beantragten Projekte zu förderpolitischen Zielen
- Qualifizierung für Leitungsaufgaben in Wirtschaft oder Forschung
- Technologietransfer-bzw. Produktperspektive
- konkreter Bezug zur industriellen Umsetzung
- Ziel der Forschungsarbeiten u.a.: Produkte und Verfahren mit ausreichender Marktrelevanz und Wertschöpfung
Nachwuchsgruppen im Überblick
Antragstellung
Wenn Sie an einer Antragstellung einer Nachwuchsgruppe interessiert sind, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf. Anträge müssen meist rechtsverbindlich unterschrieben werden und in der Regel eine Erklärung des Arbeitgebers voraus. Zudem muss im Vorfeld mit der jeweiligen Fakultät geklärt werden, ob die Antragstellerin bzw. der Antragsteller das Promotionsrecht erhält.
Die Erstellung von Drittmittelanträgen folgt an der TU Dortmund Standardprozessen, die sicherstellen, dass Forschende bestmögliche Unterstützung erhalten und Formalia und Fristen erfüllt bzw. eingehalten werden können.
Serviceleistungen und Ansprechpersonen
Das Referat Forschungsförderung bietet Ihnen ein umfassendes Serviceangebot hinsichtlich der Beantragung einer Nachwuchsgruppe. Sowohl vonseiten der Förderberatung als auch vonseiten des Graduiertenzentrums TU Dortmund unterstützen wir Sie gerne.

Weiterführende Informationen
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Zur VeranstaltungsübersichtAnfahrt & Lageplan
Der Campus der Technischen Universität Dortmund liegt in der Nähe des Autobahnkreuzes Dortmund West, wo die Sauerlandlinie A45 den Ruhrschnellweg B1/A40 kreuzt. Die Abfahrt Dortmund-Eichlinghofen auf der A45 führt zum Campus Süd, die Abfahrt Dortmund-Dorstfeld auf der A40 zum Campus-Nord. An beiden Ausfahrten ist die Universität ausgeschildert.
Direkt auf dem Campus Nord befindet sich die S-Bahn-Station „Dortmund Universität“. Von dort fährt die S-Bahn-Linie S1 im 20- oder 30-Minuten-Takt zum Hauptbahnhof Dortmund und in der Gegenrichtung zum Hauptbahnhof Düsseldorf über Bochum, Essen und Duisburg. Außerdem ist die Universität mit den Buslinien 445, 447 und 462 zu erreichen. Eine Fahrplanauskunft findet sich auf der Homepage des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, außerdem bieten die DSW21 einen interaktiven Liniennetzplan an.
Zu den Wahrzeichen der TU Dortmund gehört die H-Bahn. Linie 1 verkehrt im 10-Minuten-Takt zwischen Dortmund Eichlinghofen und dem Technologiezentrum über Campus Süd und Dortmund Universität S, Linie 2 pendelt im 5-Minuten-Takt zwischen Campus Nord und Campus Süd. Diese Strecke legt sie in zwei Minuten zurück.
Vom Flughafen Dortmund aus gelangt man mit dem AirportExpress innerhalb von gut 20 Minuten zum Dortmunder Hauptbahnhof und von dort mit der S-Bahn zur Universität. Ein größeres Angebot an internationalen Flugverbindungen bietet der etwa 60 Kilometer entfernte Flughafen Düsseldorf, der direkt mit der S-Bahn vom Bahnhof der Universität zu erreichen ist.
Die Einrichtungen der Technischen Universität Dortmund verteilen sich auf den größeren Campus Nord und den kleineren Campus Süd. Zudem befinden sich einige Bereiche der Hochschule im angrenzenden Technologiepark. Genauere Informationen können Sie den Lageplänen entnehmen.