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Das eigene Forschungsvorhaben in der frühen Qualifizierungsphase

Forschungsstipendium für Postdocs

Kaum ist die Dissertation abgeschlossen, gilt es, sich weiter zu qualifizieren – möglichst durch ein eigenes Forschungsprojekt. Gerade in der frühen Qualifizierungsphase bieten sich dafür Forschungsstipendien an. Die meisten, aber nicht alle Forschungsstipendien sind an einen Auslandsaufenthalt gebunden. Die Die Marie Skłodowska-Curie Postdoctoral Fellowships stellen insofern eine Ausnahme dar, als dass sie keine Stipendien im eigentlichen Sinne sind, denn die Forschenden haben während ihres Forschungsaufenthaltes eine Stelle an der gastgebenden Einrichtung.

Informationen zu Promotionsstipendien finden Sie hier, Informationen zur Finanzierung kürzerer Auslandsaufenthalte finden Sie auf unserer Seite zur Mobilität.

Forschungsstipendien im Vergleich

Forschungsstipendien setzen sich aus einem Grundbetrag (i.d.R. etwa 1.750 Euro monatlich) und diversen Zuschlägen zusammen. Zu den Zuschlägen gehören etwa ein Sachkostenzuschuss, Kinderzulage, Auslandszuschlag, Kaufkraftausgleich usw. Oftmals bieten die Fördergeber zudem ein Rückkehrstipendium an, welches für die ersten Monate nach dem Auslandsaufenthalt gewährt wird.

Unterschiede zwischen den verschiedenen Forschungsstipendien betreffen im Wesentlichen die folgenden Aspekte:

  • Einige Stipendiengeber fordern keinen Auslandsaufenthalt.
  • Einige Fördergeber bieten eine begleitende ideelle Förderung an.
  • Einige Fördergeber fördern nur bestimmte Disziplinen oder Themen.
Buntstifte gemäß Farbverlauf im Kreis angeordnet, die Spitzen zeigen nach innen © Arek Socha ​/​ Pixabay

Das For­schungs­sti­pen­dium der DFG wurde durch das Walter Benjamin-Programm abgelöst. Das Sti­pen­dium ist eine Förderlinie des Walter Benjamin-Programms der DFG; die andere ist die Walter Benjamin-Stelle im Inland. Die beiden Förderlinien sind miteinander kombinierbar.

  • Stipendienumfang: Gefördert werden Auslandsaufenthalte mit einer Dauer von bis zu 2 Jahren. Die Höhe des Stipendiums kann über den Stipendienrechner der DFG berechnet werden.
  • Anforderungen: Die Förderung ist disziplinen- und themenoffen.
  • Antragstellung: Eine Antragstellung ist jederzeit in der frühen Qualifizierungsphase nach der Promotion möglich.
  • Nachförderung und ideelle Förderung: Im Anschluss an das Stipendium kann ein Rückkehrstipendium (max. 6 Monate) beantragt werden.

Das Feodor Lynen-Forschungsstipendium der Alexander von Humboldt Stiftung gliedert sich in die übergreifende Zielsetzung der Stiftung ein – der Förderung internationaler Wissenschaftskooperationen zwischen deutschen und ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.

  • Stipendienumfang: Finanziert wird ein Auslandsaufenthalt von 6 bis 24 Monaten. Die Höhe des Stipendiums lässt sich mit dem Stipendienrechner der Humboldt-Stiftung berechnen. Eine Besonderheit besteht darin, dass sich die Gastgeberin bzw. der Gastgeber an der Finanzierung des Stipendiums beteiligen muss.
  • Anforderungen: Die Förderung ist themen- und disziplinoffen. Allerdings muss die Gastgeberin bzw. der Gastgeber entweder Teil des Humboldt-Netzwerks sein oder Preisträger eines bestimmten Wissenschaftspreises. Eine Liste der Preise finden Sie auf der Seite zur Gastgebersuche.
  • Antragstellung: Es gibt keine Antragsfristen. Eine Antragstellung ist bis zu vier Jahre nach der Promotion möglich. Die Förderquote beträgt ungefähr 40%.
  • Nachförderung und ideelle Förderung: Im Anschluss an das Stipendium kann ein Rückkehrstipendium (max. 12 Monate) beantragt werden. Ebenso ist die Finanzierung erneuter Forschungsaufenthalte im Ausland möglich. Eine ideelle Förderung ist durch das Humboldt-Netzwerk gegeben, dem man durch die Förderung angehört.

Das Leopoldina-Postdoc-Stipendium ist in das Nachwuchsförderprogramm der Akademie Leopoldina eingebunden.

  • Stipendienumfang: Der Stipendienumfang entspricht weitgehend den Sätzen der DFG.
  • Anforderungen: Gefördert werden Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus den Bereichen Naturwissenschaften, Medizin und Geschichte der Wissenschaften.
  • Antragstellung: Eine Antragstellung ist bis zu sieben Jahre nach Abschluss der der Promotion möglich. Anträge können jederzeit eingereicht werden; Entscheidungen werden viermal im Jahr getroffen. Die Bearbeitungszeit der Anträge beträgt etwa drei bis vier Monate.
  • Nachförderung und ideelle Förderung: Im Anschluss an das Forschungsstipendium kann ein Rückkehrer-Stipendium (bis zu 12 Monate) beantragt werden. Bis fünf Jahre nach Ablauf des Stipendiums können weitere finanzielle Beihilfen für Tagungsbesuche, kurzzeitige Arbeitsaufenthalte usw. beantragt werden. Ferner finden jährlich Treffen ehemaliger Stipendiaten statt. Interessierte Leopoldina-Stipendiaten können zudem an einem Mentoring-Programm teilnehmen.

Das Postdoc-Stipendium der Fritz Thyssen Stiftung gehört zu den wenigen Stipendien für Postdocs, die nicht an einen (längeren) Auslandsaufenthalt gebunden sind.

  • Stipendienumfang: Das Stipendium besteht aus einem Grundbetrag von 1.800 Euro und Nebenleistungen in Höhe von 200 Euro und wird für einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren gewährt.
  • Anforderungen: Das Forschungsvorhaben muss sich thematisch in einen der Förderbereiche der Stiftung einfügen.
  • Antragstellung: Die Promotion darf bei Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Anträge können jederzeit eingereicht werden und die Bearbeitungszeit beträgt üblicherweise acht Wochen.

Streng genommen handelt es sich bei den Marie Skłodowska-Curie Postdoctoral Fellowships nicht um Forschungsstipendien, weil die Geförderten für die Zeit des Auslandsaufenthalts eine Stelle haben und eben kein Stipendium erhalten. Möglich sind die Programmvarianten a) European Postdoctoral Fellowship für ein bis zwei Jahre innerhalb von Europa und b) Global Postdoctoral Fellowship für ein bis zwei Jahre außerhalb von Europa, inklusive einer verpflichtenden einjährigen Rückkehrphase nach Europa.

  • Umfang: Die Vergütung orientiert sich an den länderspezifischen Sätzen. Der zeitliche Umfang variiert je nach Programmvariante von 12 bis 36 Monaten.
  • Anforderungen: Die Förderung ist disziplinen- und themenoffen.
  • Antragstellung: Antragsberechtigt sind Nachwuchsforschende mit entweder acht Jahren Forschungserfahrung ab abgeschlossener Promotion. Ziel des Programms ist die Karriereförderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, dabei gibt es keine festgelegte Obergrenze, wie lange die Promotion zurückliegen darf. Die Antragstellung ist jeweils zur jährlichen Frist möglich.
  • Nachförderung: An die Global Postdoctoral Fellowships, also den Forschungsaufenthalt außerhalb der EU, schließt sich ein einjähriger Forschungsaufenthalt innerhalb der EU an.
Antragsprozesse an der TU Dortmund

Antragstellung

Für die Antragstellung ist eine Erklärung der Gastgeberin bzw. des Gastgebers erforderlich, zum Teil verbunden mit weiteren Zusagen. Bei der Beantragung des Rückkehrstipendiums sind vorgegebene Fristen einzuhalten.

Bitte beachten Sie, dass Stipendien kein Anstellungsverhältnis begründen und dementsprechend eine Krankenversicherung u.ä. auf eigene Kosten abgeschlossen werden muss.

Serviceleistungen und Ansprechpersonen

Das Referat Forschungsförderung bietet ein reichhaltiges Serviceangebot rund um die Drittmitteleinwerbung und Antragstellung an. Bezogen auf die Beantragung eines Forschungsstipendiums unterstützt Sie das Team der För­der­be­ra­tung.

Wenn Sie Fragen zum Forschungsstipendium als Karrierebaustein oder allgemein zur Planung einer wissenschaftlichen Karriere haben, unterstützt Sie das Graduiertenzentrum TU Dortmund gerne.

Teambild der Förderberatung © TU Dortmund

Weiterführende Informationen