Die eigene Nachwuchsgruppe
Nachwuchsgruppen stellen eigenständige Arbeitsgruppen an einer Universität oder Forschungseinrichtung (innerhalb eines Instituts oder einer Fakultät) dar. Sie werden von einer promovierten Nachwuchswissenschaftlerin bzw. einem promovierten Nachwuchswissenschaftler mit ca. 2-5 Jahren Erfahrung nach der Promotion geleitet. Der Gruppenleitung ermöglichen Nachwuchsgruppen die eigenständige Forschung und die wissenschaftliche Profilbildung. Eine Nachwuchsgruppenleitung ist ein wichtiger Schritt in Richtung der Berufbarkeit.
Die Leitung von Nachwuchsgruppen – ein Baustein der wissenschaftlichen Karriere
Die Förderung von Nachwuchsgruppen wird von verschiedenen Mittelgebern angeboten – von der DFG und der EU über Stiftungen bis hin zu Ministerien.
Die Bedingungen und der Umfang der Förderung weichen dabei mehr oder weniger stark voneinander ab. Dennoch lässt sich ein gemeinsamer Nenner der Förderformate skizzieren:
- Typische Größe: 3-5 Personen
- Typische Laufzeit: 5-6 Jahre
- Typische Ausstattung: rd. 1,5 Mio. Euro
Mit der Leitung einer Nachwuchsgruppe erhalten Sie beste Voraussetzungen für eine Berufung als Hochschullehrer*in, im Regelfall wird eine Nachwuchsgruppenleitung als habilitationsäquivalente Leistung anerkannt (je nach Fachgebiet). Im Einzelnen bedeutet das:
- Unabhängige Forschung
- Eigenes Budget = eigene Drittmittel
- Eigenverantwortliche Leitung einer eigenen Arbeitsgruppe
- Genehmigung zur selbstständigen Betreuung von Promovierenden (Erstgutachter*in Promotion)
- Reputation
Überblick über die unterschiedlichen Förderprogramme
mind. 2 bis max. 4 Jahre Forschungserfahrung nach der Promotion (+ 2 Jahre pro Kind)
- 6 (3+3) Jahre, ca. 1-1,5 Mio. Euro (Erfahrungswerte)
- substanzielle internationale Forschungserfahrung
- anspruchsvolle Veröffentlichungen in international hochrangigen Zeitschriften o.ä.
- nur in Ausnahmefällen: Rückkehr an den Ort der Promotion
- Bewerbungen auch von Juniorprofessor*innen in befristeter Anstellung und früher Phase möglich
- ohne Einreichungsfrist
Exzellente Nachwuchswissenschaftler*innen mit 2-7 Jahren Forschungserfahrung nach der Promotion
- 1,5 Mio. Euro (zzgl. 500.000 Euro Geräte) für 5 Jahre
- (je nach Karrierezeitpunkt) mind. 1 „wichtige“ Publikation ohne Promotionsbetreuer*in
- Weitere Benchmarks:
- Publikation mit Erstautorenschaft
- Vorträge auf internationalen Konferenzen
- vielversprechende wissenschaftliche Erfolgsbilanz (Preise, Ehrungen)
- ausgezeichnetes innovatives Forschungsvorhaben
- Fristen beachten
Auch Land und Bund fördern Nachwuchsgruppen innerhalb Ihrer fachlichen Rahmenprogramme und im Zuge bestimmter Ausschreibungen. Bei den ministerial geförderten Nachwuchsgruppen ist Folgendes zu beachten:
- anwendungsorientierte Grundlagenforschung
- Passung der beantragten Projekte zu förderpolitischen Zielen
- Qualifizierung für Leitungsaufgaben in Wirtschaft oder Forschung
- Technologietransfer-bzw. Produktperspektive
- konkreter Bezug zur industriellen Umsetzung
- Ziel der Forschungsarbeiten u.a.: Produkte und Verfahren mit ausreichender Marktrelevanz und Wertschöpfung
Nachwuchsgruppen im Überblick
Antragstellung
Wenn Sie an einer Antragstellung einer Nachwuchsgruppe interessiert sind, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf. Anträge müssen meist rechtsverbindlich unterschrieben werden und in der Regel eine Erklärung des Arbeitgebers voraus. Zudem muss im Vorfeld mit der jeweiligen Fakultät geklärt werden, ob die Antragstellerin bzw. der Antragsteller das Promotionsrecht erhält.
Die Erstellung von Drittmittelanträgen folgt an der TU Dortmund Standardprozessen, die sicherstellen, dass Forschende bestmögliche Unterstützung erhalten und Formalia und Fristen erfüllt bzw. eingehalten werden können.
Serviceleistungen und Ansprechpersonen
Das Referat Forschungsförderung bietet Ihnen ein umfassendes Serviceangebot hinsichtlich der Beantragung einer Nachwuchsgruppe. Sowohl vonseiten der Förderberatung als auch vonseiten des Graduiertenzentrums TU Dortmund unterstützen wir Sie gerne.