Kolleg-Forschungsgruppen
Das Format der Kolleg-Forschungsgruppen richtet sich spezifisch an geistes- und sozialwissenschaftliche Arbeitsformen. Hierbei forscht eine Gruppe von in der Regel 2 bis 3 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bis zu acht (4+4) Jahre an einem gemeinsamen Themenfeld, das ortsgebundene Expertise bündelt, zugleich jedoch offene und experimentelle Fragestellungen adressiert. Das Format erfordert eine gute Vernetzung der Beteiligten im Vorfeld sowie eine langfristige und strategische Planung.
Anforderungen und Besonderheiten des Formats
Anders als in Forschungsgruppen steht ein ortsgebundenes Team von 2 bis 3 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Zentrum einer Kolleg-Forschungsgruppe. Statt der Verbundarbeit über Teilprojekte wird ein obligatorisches Fellow-Programm für in- und ausländische Gäste beantragt, die jeweils für bis zu 2 Jahre kollegförmig mit der Gruppe zusammenarbeiten.
Antragsverfahren und Antragsberechtigte
Das Antragsverfahren verläuft zweistufig und die Begutachtung über ein Panel unter Beteiligung der Fachkollegien. Anders als Forschungsgruppen werden Kolleg-Forschungsgruppen in der Skizzenphase nicht schriftlich begutachtet. Die Begutachtungskriterien orientieren sich an einer DFG-Sachbeihilfe, zusätzlich müssen jedoch vor allem das wissenschaftliche Gesamtkonzept, die internationale Sichtbarkeit sowie das Fellow-Programm überzeugen.
Kolleg-Forschungsgruppen richten sich ausschließlich an erfahrene Forschende der Geistes- und Sozialwissenschaften. Sie werden von einer Sprecherin oder einem Sprecher vertreten, welche*r die Gruppe nach außen repräsentiert und als Schnittstelle zur DFG fungiert. Nachwuchswissenschaftler*innen können bei entsprechender Eignung als Junior-Fellows eingebunden werden.
Skizzen für Kolleg-Forschungsgruppen können ausschließlich im Rahmen einer jährlichen Ausschreibung eingereicht werden, die Frist liegt i.d.R. im Herbst.
Eine Liste aller bislang von der DFG geförderten Kolleg-Forschungsgruppen finden Sie auf der Website der DFG.
Serviceleistungen und Ansprechpersonen
Das Rektorat bietet umfassende finanzielle Unterstützung für die Antragstellung von DFG Forschungsgruppen (Kolleg-FOR) an. Diese Unterstützung umfasst sowohl die Vorbereitung einer Projektskizze als auch die Erstellung eines Vollantrags, falls eine Finanzierung über Lehrstuhl- oder Fakultätsmittel nicht möglich ist. In der Skizzenphase können auf Antrag Mittel für eine wissenschaftliche Mitarbeiter*innenstelle (50 %) für bis zu 6 Monate bereitgestellt werden. In der Vollantragsphase kann bei Bedarf ebenfalls auf Antrag eine wissenschaftliche Mitarbeiter*innenstelle (50%) für bis zu 12 Monate finanziert. Grundlage sind jeweils die aktuellen DFG-Personalmittelsätze (Doktorandin/Doktorand und vergleichbare). Voraussetzungen für die Förderung sind die Übernahme der Sprecherschaft, eine maßgebliche Beteiligung der TU Dortmund am Verbund sowie ein konkretes Konzept in der Skizzenphase. Die Antragsformulare erhalten Sie auf Anfrage von der Förderberatung.
Bereits im ersten Schritt der Ideenfindung und Konsortialbildung für ein DFG-Verbundprojekt unterstützt das Rektorat. Ansprechperson hier ist Dr. Gunter Friedrich.
Bei der Vorbereitung eines Antrags bei der DFG unterstützt Sie der/die für Ihre Fakultät zuständige Förderberater*in gerne. Das Serviceangebot des Referats Forschungsförderung umfasst dabei:
- Koordination der Ansprechpartner innerhalb der Universitätsverwaltung
- Annotierte Templates und Leitfäden
- Hinweise zu Querschnittsthemen wie Forschungsdatenmanagement, Nachwuchsförderung und Chancengleichheit
- Umfassende Beratung in allen Phasen der Antragstellung
- Strategisches Lektorat Ihres Antrags.