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Spitzenniveau – Standortübergreifend – Strukturbildend

Sonderforschungsbereiche (SFB) und Transregios (TRR)

Sonderforschungsbereiche (SFB) und ihre ortsverteilte Variante Transregio (TRR) stellen die prestigeträchtigste (Regel-)Förderung der DFG dar. Sonderforschungsbereiche sind große, auf bis zu 12 Jahre angelegte, themenoffene und disziplinenübergreifende Forschungsverbünde, die den beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eine längerfristige Auseinandersetzung mit innovativen, grundlagenorientierten Fragestellungen erlauben. Ein Sonderforschungsbereich ist eine Auszeichnung des internationalen Niveaus der Forschung und fungiert als strukturbildendes Element und Forschungsschwerpunkt der Universität. Der Prozess der zweistufigen Antragstellung dauert etwa 2 Jahre und erfordert ein besonderes Maß an hochschulinterner Abstimmung.

Besonderheiten des Programms

Anforderungen

Das Format Sonderforschungsbereich bzw. Transregio stellt besondere Anforderungen an das interdisziplinäre und fakultätsübergreifende Forschungsprogramm, welches sich aus einzelnen, kohärenten Teilprojekten zusammensetzt, sowie an die Sprecherin bzw. den Sprecher, die/der fachlich besonders ausgewiesen sein muss und über die entsprechende Leitungskompetenz verfügt. Diese Form von Verbundförderung ist einzigartig in ihrer Förderdauer von bis zu 12 Jahren und der beabsichtigten besonderen Bedeutung für die Strukturbildung an der/den antragstellenden Universität/en. Es ermöglicht die Bearbeitung von sehr aufwendigen und anspruchsvollen Forschungsthematiken, die auf besonderen Vorarbeiten und eigenen Ressourcen basieren.

Gelbe Haftnotizzettel, die in drei Reihen à drei Zettel auf eine weiße Fläche geklebt sind © Kelly Sikkema ​/​ Unsplash
Antragsprozesse an der TU Dortmund

Spezifika in der Beantragung von SFB/TRR

Die Beantragung von Sonderforschungsbereichen erfolgt in einem aufwendigen zweistufigen Antragsprozess, der eine sorgfältige Abstimmung aller Beteiligten an der Universität erfordert. Insgesamt dauert der Prozess rd. 2 Jahre bis zur Bewilligung. Die Entscheidungen über die Einrichtung werden bei der DFG nur zweimal im Jahr getroffen – Ende Mai und Ende November, daran richtet sich der Zeitplan aus.
Wir bitten um frühzeitige Kontaktaufnahme.

Die TU Dortmund begleitet die Antragstellung von Sonderforschungsbereichen und Transregios. Für die bestmögliche Unterstützung ihrer Forschenden hat die TU Dortmund Antragsprozesse entwickelt.

Antragsprozesse

Serviceleistungen und Ansprechpersonen

Das Rektorat bietet umfassende finanzielle Unterstützung für die Antragstellung von Sonderforschungsbereichen (SFB) und Transregios (TRR) an. Diese Unterstützung umfasst sowohl die Vorbereitung einer Projektskizze als auch die Erstellung eines Vollantrags, falls eine Finanzierung über Lehrstuhl- oder Fakultätsmittel nicht möglich ist. In der Skizzenphase können auf Antrag Mittel für eine wissenschaftliche Mitarbeiter*innenstelle (50 %)  für bis zu 6 Monate bereitgestellt werden. In der Vollantragsphase kann bei Bedarf ebenfalls auf Antrag eine wissenschaftliche Mitarbeiter*innenstelle für bis zu 12 Monate finanziert werden (100 % für SFB/TRR). Grundlage sind jeweils die aktuellen DFG-Personalmittelsätze (Doktorandin/Doktorand und vergleichbare). Voraussetzungen für die Förderung sind die Übernahme der Sprecherschaft, eine maßgebliche Beteiligung der TU Dortmund am Verbund sowie ein konkretes Konzept in der Skizzenphase. Die Antragsformulare erhalten Sie auf Anfrage von der För­der­be­ra­tung.

Bereits im ersten Schritt der Ideenfindung und Konsortialbildung für ein DFG-Verbundprojekt unterstützt das Rektorat. Ansprechperson hier ist Dr. Gunter Friedrich.
Bei der Vorbereitung eines Antrags bei der DFG unterstützt Sie der/die für Ihre Fakultät zuständige Förderberater*in gerne. Das Serviceangebot des Referats Forschungsförderung umfasst dabei:

  • Koordination der Ansprechpartner innerhalb der Universitätsverwaltung
  • Annotierte Templates und Leitfäden
  • Hinweisezu Querschnittsthemen wie Forschungsdatenmanagement, Nachwuchsförderung und Chancengleichheit
  • Umfassende Beratung in allen Phasen der Antragstellung
  • Strategisches Lektorat Ihres Antrags
  • Unterstützung bei der Planung und Vorbereitung der Vor-Ort-Begutachtungen.
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Weiterführende Informationen