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Projektleitung und Finanzierung der eigenen Stelle

Die eigene Stelle in der frühen Postdoc-Phase

Im Rahmen einer Projektfinanzierung können Postdocs bei einigen Fördergebern ihre eigene Stelle einwerben. Neben der eigenen Stelle werden in diesen Formaten häufig auch Sach- und weitere Personalmittel finanziert.

Förderformate im Vergleich

Mehrere Fördergeber finanzieren im Rahmen der Projektförderung die eigene Stelle von Postdocs. In der Regel haben die Stellen einem Umfang von 100 % und werden entsprechend TV-L 13 vergütet. Unterschiede zwischen den Formaten sind die Förderdauer, der thematische Fokus und die Karrierestufe des/der Antragstellenden. Das Format „Eigene Stelle“ umfasst weder Lehrstuhlvertretungen, die über andere Projektförderungen beantragt werden (z.B. Modul „Vertretungsstelle“ in der DFG-Sachbeihilfe), noch die eigene Stelle in einer Nachwuchsgruppe.

Buntstifte gemäß Farbverlauf im Kreis angeordnet, die Spitzen zeigen nach innen © Arek Socha ​/​ Pixabay

Nach­wuchs­wissen­schaft­ler­innen und Nach­wuchs­wissen­schaft­ler aller Disziplinen können sich direkt im Anschluss an die Promotion um eine Förderung durch das Walter Benjamin-Programm der DFG bewerben.

  • Umfang: Im Rahmen dieser Förderung können sie zwei Jahre lang an einer deutschen Hoch­schu­le oder Forschungseinrichtung forschen und aktiv ihre wis­sen­schaft­liche Karriere vorantreiben.
  • Begutachtungskriterien: Die Qualifi­zierung und das Potenzial des/der Forschenden ist ein wichtiges Kriterium bei der Begutachtung des Antrags.
  • Antragstellung und Frist: Die Antragstellung ist jederzeit möglich.

Im Rahmen der Sachbeihilfe der DFG können promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Disziplinen das Modul „Eigene Stelle“ beantragen.

  • Umfang: Bewilligte Projekte haben eine Laufzeit von bis zu drei Jahren. Bis sechs Monate vor Projektende kann ein Fortsetzungsantrag eingereicht werden. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen der Sachbeihilfe gibt es für projektspezifische Work­shops, Mercator-Fellows, Öffentlichkeitsarbeit und Personalmittel (Hilfskräfte und wis­sen­schaft­liche Mitarbeitende).
  • Begutachtungskriterien: Bei der Evaluation der Anträge werden die Qualität der Projektidee und die bisherige Qualifi­zierung des/der Antragstellenden für dieses Projekt (nachweisbar durch Vorarbeiten) bewertet.
  • Antragstellung und Frist: Die Antragstellung ist jederzeit möglich.

Die Fritz Thyssen-Stiftung fördert bis zu dreijährige Projekte aus den Geistes- und Sozialwissenschaften sowie aus der Biomedizin. Promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler können im Rahmen der Projektförderung die eigene Stelle beantragen (100 %, TV-L 13).

  • Umfang: Bewilligte Projekte haben eine Laufzeit von bis zu drei Jahren. Zusätzlich zur eigenen Stelle finanziert die Fritz Thyssen Stiftung u.a. Hilfskräfte, einmalige Kosten (z.B. Spezialliteratur, kleinere Geräte), laufende Kosten (z.B. Verbrauchsmaterial) und Reisekosten.
  • Begutachtungskriterien: Neben der Qualität des Projekts und der Eignung der Antragstellenden ist die Passung zu den Förderbereichen der Stiftung maßgebliches Begutachtungskriterium.
  • Antragstellung und Frist: Die Einreichung eines Antrags ist zu den halbjährlichen Fristen möglich (15.02. und 15.09.).

Das DAAD-Förderformat PRIME (Postdoctoral Researchers International Mobility Experience) bietet Postdocs aller Disziplinen und Nationalitäten die Möglichkeit, für zwölf Monate im Ausland zu forschen und anschließend für eine sechsmonatige Integrationsphase nach Deutschland zurückzukehren.

  • Umfang: Die Geförderten sind über die gesamte 18-monatige Förderdauer als wis­sen­schaft­liche Mitarbeitende an einer deutschen Hoch­schu­le angestellt. Mittel, die über die Finanzierung der Stelle hinausgehen, etwa für Tagungsreisen, Druckkosten oder Personalmittel, müssen von der deutschen Hoch­schu­le bzw. der ausländischen Gasteinrichtung übernommen werden.
  • Antragstellung und Frist: Die Einreichung eines Antrags ist zu den jährlichen Fristen möglich.
Antragsprozesse an der TU Dortmund

Antragstellung

Anträge setzen in der Regel eine Arbeitgeberbestätigung voraus, in der die Universität erklärt, dass der/die Antragstellende im Falle der Bewilligung eingestellt werden können. Nehmen Sie zur Ausstellung der Arbeitgeberbestätigung frühzeitig Kontakt mit dem Dezernat Personal auf (mindestens 10 Arbeitstage vor geplanter Antragseinreichung).

Über die erfolgte Einreichung von DFG-Anträgen ist der DFG-Vertrauensdozent über dieses Formular zu informieren. Bei Anträgen an Stiftungen binden Sie bitte frühzeitig das Dezernat Finanzen und Beschaffung (E-Mail) ein.

 

Serviceleistungen und Ansprechpersonen

Das Referat Forschungsförderung unterstützt Sie bei der Antragstellung für eine Einzelförderung mit eigener Stelle. Das Angebot des Referats umfasst:

  • den Überblick über die Förderformate und Fördergeber,
  • die Auswahl des passenden Formats für Ihr Vorhaben und
  • das strategische Lektorat Ihres Antrags.

Wenden Sie sich gerne an das Team der För­der­be­ra­tung.

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Weiterführende Informationen