Forschungsgruppen
In einer DFG-Forschungsgruppe arbeiten mehrere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bis zu acht (4+4) Jahre an Projekten, die gemeinsam eine übergreifende Fragestellung thematisieren. Die enge Zusammenarbeit stärkt Kooperationen und ermöglicht die Bearbeitung komplexer und innovativer Themenfelder, die über eine Einzelförderung weit hinausgehen. Das Format erfordert eine gute Vernetzung der Beteiligten im Vorfeld sowie eine langfristige und strategische Planung.
Anforderungen und Besonderheiten des Formats
Forschungsgruppen setzen sich in der Regel aus einer einstelligen Zahl an Teilprojekten zusammen, die ein übergeordnetes Thema vereint. Das Antragsverfahren verläuft zweistufig und die Begutachtung über die DFG Fachkollegien. Die Begutachtungskriterien orientierten sich an einer DFG-Sachbeihilfe, zusätzlich muss jedoch vor allem das wissenschaftliche Gesamtkonzept überzeugen.
Repräsentation der Gruppe
Die Forschungsgruppe wird von einer Sprecherin oder einem Sprecher vertreten, diese Person repräsentiert die Gruppe nach außen und fungiert als Schnittstelle zur DFG. Zusätzlich zur exzellenten Forschungsleistung sollte die Sprecherposition von einer Person mit nachweislicher Leitungs- und Führungserfahrung besetzt werden.
Skizzen für Forschungsgruppen können jederzeit eingereicht werden, sollten aber ggf. auf die Fachkollegiensitzungen abgestimmt werden. Eine Liste derzeit laufender von der DFG geförderten Forschungsgruppen finden Sie auf der Website der DFG.
Serviceleistungen und Ansprechpersonen
Das Rektorat bietet umfassende finanzielle Unterstützung für die Antragstellung von DFG Forschungsgruppen (Kolleg-FOR) an. Diese Unterstützung umfasst sowohl die Vorbereitung einer Projektskizze als auch die Erstellung eines Vollantrags, falls eine Finanzierung über Lehrstuhl- oder Fakultätsmittel nicht möglich ist. In der Skizzenphase können auf Antrag Mittel für eine wissenschaftliche Mitarbeiter*innenstelle (50 %) für bis zu 6 Monate bereitgestellt werden. In der Vollantragsphase kann bei Bedarf ebenfalls auf Antrag eine wissenschaftliche Mitarbeiter*innenstelle (50%) für bis zu 12 Monate finanziert. Grundlage sind jeweils die aktuellen DFG-Personalmittelsätze (Doktorandin/Doktorand und vergleichbare). Voraussetzungen für die Förderung sind die Übernahme der Sprecherschaft, eine maßgebliche Beteiligung der TU Dortmund am Verbund sowie ein konkretes Konzept in der Skizzenphase. Die Antragsformulare erhalten Sie auf Anfrage von der Förderberatung.
Bereits im ersten Schritt der Ideenfindung und Konsortialbildung für ein DFG-Verbundprojekt unterstützt das Rektorat. Ansprechperson hier ist Dr. Gunter Friedrich.
Bei der Vorbereitung eines Antrags bei der DFG unterstützt Sie der/die für Ihre Fakultät zuständige Förderberater*in gerne. Das Serviceangebot des Referats Forschungsförderung umfasst dabei:
- Koordination der Ansprechpartner innerhalb der Universitätsverwaltung
- Annotierte Templates und Leitfäden
- Hinweise zu Querschnittsthemen wie Forschungsdatenmanagement, Nachwuchsförderung und Chancengleichheit
- Umfassende Beratung in allen Phasen der Antragstellung
- Strategisches Lektorat Ihres Antrags.