Deutsche Forschungsgemeinschaft
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert Grundlagenforschung themenoffen in allen Disziplinen. Anträge für die meisten Förderformate können jederzeit eingereicht werden. Antragsberechtigt sind im Regelfall promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Das Förderspektrum der DFG
Die DFG bietet eine große Bandbreite an Förderformaten für Forschungsprojekte für alle Karrierestufen (ab der Promotion). Auf der DFG-Seite findet sich eine Übersicht aller Förderformate. Die Datenbank GEPRIS stellt alle von der DFG geförderten Projekte mit einer Kurzzusammenfassung vor. Die folgende Übersicht über eine Auswahl gängiger Formate der DFG gliedert sich nach Förderarten.
- Mit dem Format „Sachbeihilfe“ werden Forschungsprojekte mit einem üblichen Umfang von 1 bis 2 Mitarbeiterstellen für 3 Jahre gefördert. Die Beantragung ist durch einen oder mehrere Antragstellerinnen bzw. Antragsteller möglich. Neben Personal- und Sachmitteln können u.a. auch weitere Module, wie z.B. projektspezifische Workshops beantragt werden. Von der Einreichung des Antrags bis zur Förderentscheidung ist mit mindestens sechs Monaten zu rechnen.
- Promovierte Nachwissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler können im Rahmen einer Sachbeihilfe auch die Finanzierung der Eigenen Stelle mitbeantragen.
Die DFG bietet eine personenbezogene Förderung für alle Karrierestufen von der Promoition bis zur Berufbarkeit. Gefördert werden Forschende, die gemessen an ihrem akademischen Alter als exzellent gelten.
- Die Förderung des Walter-Benjamin-Programms erlaubt Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern im Anschluss an die Promotion die Durchführung eines eigenständigen zweijährigen Forschungsprojekts im Inland oder Ausland.
- Das Emmy Noether-Programm bietet herausragenden Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit, die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe einzuwerben.
- Das Heisenberg-Programm richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, welche bereits die Voraussetzungen für die Berufung auf eine Lebenszeitprofessur erfüllen.
Mit den koordinierten Programmen der DFG werden Verbundprojekte gefördert, die von mehreren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, z.T. an mehreren Standorten, durchgeführt werden und meist aus verschiedenen Teilprojekten bestehen. Beantragt werden diese Programme von den Institutionen (Hochschulen usw.). Die Antragstellung erfolgt in Abstimmung mit der Hochschulleitung.
- Bei Sonderforschungsbereichen und Transregios handelt es sich um Verbundprojekte bestehend aus mehreren Teilprojekten, die – je nach Programmvariante – an einer oder mehreren Hochschulen angesiedelt sind. Die Teilprojekte sind komplementär und synergetisch auf das gemeinsame Forschungsziel ausgerichtet.
- Graduiertenkollegs dienen der Förderung des graduierten Nachwuchses. Die thematische Einheit eines Kollegs ergibt sich aus dem übergeordneten Forschungsprogramm; die strukturierte Promotion wird durch ein Studienprogramm bzw. Qualifizierungskonzept gewährleistet.
- Die Forschungsgruppe ermöglicht mehreren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Zusammenarbeit an einer Forschungsaufgabe.
- Bei der Kolleg-Forschungsgruppe handelt es sich um eine Variante der Forschungsgruppen, die sich genuin an Forschende in den Geistes- und Sozialwissenschaften richtet.
- Schwerpunktprogramme fördern die überregionale Kooperation der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Es wird zunächst die Einrichtung des Schwerpunktprogramms beantragt. Bei Bewilligung erfolgt eine Ausschreibung für die Teilprojekte. Die Einzelprojekte werden als Sachbeihilfe beantragt.
Die DFG unterstützt den wissenschaftlichen Austausch in Gestalt von Einzelveranstaltungen (Tagungen, Konferenzen usw.) wie auch in Form einer Serie von Netzwerkmeetings.
- Das Programm Internationale wissenschaftliche Veranstaltungen unterstützt die Finanzierung einzelner Konferenzen sowie wissenschaftlicher Jahrestagungen.
- Das Programm Wissenschaftliche Netzwerke ermöglicht einen mehrjährigen ortsübergreifenden Austausch einer festen Gruppe von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu einem selbstgewählten Thema. Zu diesem Zweck wird eine Serie von Netzwerkmeetings finanziert.
- Das Programm Aufbau internationaler Kooperationen stellt Mittel für Auslandsreisen, Gastaufenthalte und projektvorbereitende Workshops zur Verfügung.
Die DFG fördert die Anschaffung von Forschungsgroßgeräten in den unterschiedlichsten Programmen. Einen ersten Überblick über die Programme finden Sie auf unserer Seite zu Großgeräten und Gerätezentren.
Antragstellung
Der DFG-Vertrauensdozent der TU Dortmund ist über jede Antragstellung zu informieren. Bitte nutzen Sie hierfür das verlinkte Formular und fügen Sie bitte die elan-Formulardaten als pdf an.
Je nach Format erfolgt die Einreichung über das Online-Portal elan oder postalisch.
Die Erstellung von Drittmittelanträgen folgt an der TU Dortmund Standardprozessen, die sicherstellen, dass Forschende bestmögliche Unterstützung erhalten und Formalia und Fristen erfüllt bzw. eingehalten werden können.
Serviceleistungen und Ansprechpersonen
Die TU Dortmund unterstützt die Einwerbung von DFG-Förderformaten wie SFB/TRR, GRK und FOR unter anderem durch die finanzielle Förderung von Personal zur Vorbereitung einer Skizze sowie für die Erstellung eines Vollantrags. Bereits im ersten Schritt der Ideenfindung und Konsortialbildung für ein DFG-Verbundprojekt unterstützt das Rektorat. Ansprechperson hier ist Dr. Gunter Friedrich.
Bei der Vorbereitung eines Antrags bei der DFG unterstützt Sie der/die für Ihre Fakultät zuständige Förderberater*in gerne. Das Serviceangebot des Ressort Förderberatung umfasst dabei:
- die Auswahl eines geeigneten Förderformats,
- eine Beratung hinsichtlich der spezifischen Anforderungen des gewählten Formats,
- die Koordination des Antragsprozesses insbesondere bei Verbundprojekten und Vernetzung innerhalb der Hochschulverwaltung sowie
- ein strategisches Lektorat Ihres Antrags
Beratungsangebot des DFG-Vertrauensdozenten
Neben der Förderberatung der TU Dortmund steht der DFG-Vertrauensdozent Professor Dr. Dr. Wolfgang Rhode als Ansprechperson für alle Antragsteller*innen bei der DFG zur Verfügung. Vereinbaren Sie gerne einen Termin via Moodle!
Das Beratungsangebot umfasst im Einzelnen:
- Die Informationen über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und Programme der DFG,
- Beratung insbesondere von Erstantragstellenden, um typische Fallstricke zu vermeiden.
- Beratung in Zweifelsfragen. Diese müssen sich nicht nur bei der Antragstellung, sondern können sich auch im Zuge der Antragsbearbeitung durch die Geschäftsstelle oder auch nach der Entscheidung der DFG ergeben.